Die Wirtschaftskammer Steiermark hat am Mittwoch mit einer erneuten Schwerpunktkontrolle ihre "Aktion scharf" gegen Schwarzarbeit sowie Lohn- und Sozialdumping bei ausländischen Unternehmen beendet. In fünf Tagen wurden zuletzt bei 141 kontrollierten Betrieben aus dem Ausland exakt 200 Gesetzesverstöße angezeigt, hieß es seitens der Kammer.

Im Februar 2016 hatte die Standesvertretung zusammen mit der Finanzpolizei die Aktion gestartet, da immer mehr steirische Betriebe über ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Missbrauch im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr geklagt hatten. Letzterer habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, was für heimische Unternehmer nicht immer zum Vorteil sei. "Vor allem in den Grenzregionen ist Lohn- und Sozialdumping für zahlreiche Betriebe mittlerweile ein existenzbedrohendes Problem", sagte der steirische Kammer-Präsident Josef Herk.

141 Firmen kontrolliert

An fünf Tagen wurden Ende Mai und Anfang Juni 141 Firmen mit 383 ausländischen und sieben inländischen Dienstnehmern wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit sowie auf Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz kontrolliert: "Es wurden 200 Gesetzesübertretungen festgestellt, die ein Strafausmaß von einem höheren sechsstelligen Eurobetrag nach sich ziehen werden", so Rigobert Rainer, Leiter der Finanzpolizei Steiermark und Kärnten.

Insgesamt wurden im ersten Jahresdrittel 2018 wegen illegaler Aktivitäten im Bereich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs 344 Strafanträge mit einem beantragten Strafvolumen von 3,2 Mio. Euro gestellt. Bundesweit waren es seitens der Finanzpolizei 955 Anträge mit einem Strafvolumen von rund 6 Mio. Euro. "Die Situation hat sich keineswegs gebessert", so Rainer. Mittlerweile würden viele Verfahren zum Teil bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten.

Weitere Kontrollen

Trotz des Abschlusses der "Aktion scharf" werde die Finanzpolizei natürlich weiter verstärkt ausländische Firmen kontrollieren und Aufklärungsarbeit leisten. Wichtig für ein "Fair Play" sei ein besseres Durchgriffsrecht auf europäischer Ebene. Diesem sei man Ende Mai einen großen Schritt nähergekommen: Im Europaparlament wurde eine neue Entsenderichtlinie beschlossen, die in wesentlichen Bereichen eine Verschärfung vorsehe. Etwa, dass für die Bezahlung von entsendeten Mitarbeitern in allen EU-Staaten die Regeln des Gastlandes Gültigkeit haben.