Schneller und erfolgreicher als erwartet verwertete die Abbaueinheit Heta die Hypo-Werte. 11 statt 5,6 Milliarden Euro wurden bislang erlöst (wir berichteten). Mit Jahresende soll die Heta aus dem Regime der Finanzmarktaufsicht (FMA) entlassen werden, der Liquidationsprozess der Heta würde starten. Was aber bedeutet das für Kärnten, das 2016 unter deutlich anderen Vorzeichen einen Haftungsbeitrag von 1,2 Milliarden Euro leistete? Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) verweist darauf, dass sich das Land damals aus dem Drohpotenzial der Hypo/Heta-Haftungen von rund 13 Milliarden Euro befreit habe.

"Gemeinsames Projekt"

Kärnten müsse jetzt auf den Heta-Feststellungsbescheid der FMA warten: „Erst dann lassen sich die Folgen für Kärnten und den K-AF abschätzen.“ Die Abwicklung der Heta sei „ein gemeinsames Projekt von Bund und Land“, so Schaunig.

Sollten am Ende im Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K-AF) Mittel verbleiben, fallen diese nach Auflösung des K-AF dem Land zu. Das Finanzministerium bestätigt, dass aufgrund höherer Verwertungserlöse der Heta ein Teil der Mittel im K-AF bleibt und vom Land beansprucht werden kann. Um welche Summe es geht, ist unklar. Ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag ist möglich.

Geht der K-AF an den Bund?

Neu ist die Option, dass der K-AF von Kärnten an den Bund übertragen wird und dieser einen, so eine gut informierte Person, „fairen Preis“ dafür bezahlt. Das wäre der deutlich schnellere Weg, „um 100 Millionen Euro oder mehr“ für Kärnten zu lukrieren. Klingt attraktiv, doch der Bund bremst: „Derartige Verhandlungen gibt es nicht“, teilt ein Sprecher des Finanzministeriums mit, „zumal auch noch nicht feststeht, wann der K-AF den Besserungsanspruch der Gläubiger zu bedienen hat“. Um Nuancen anders klingt es seitens des Landes: „Im Gespräch mit dem Bund wurden mehrere Optionen diskutiert.“ Der Poker, wie Kärnten vom Heta-Erfolg profitieren kann, ist eröffnet.