Im September 2019 hatte die Staatsanwaltschaft BraunschweigVW-Konzernchef Herbert Diess und den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch wegen Marktmanipulation im Dieselskandal angeklagt. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es laut „Manager Magazin“ aber nicht. Das Landgericht Braunschweig habe das Verfahren nun eingestellt, berichtet das „Manager-Magazin“ unter Verweis auf Justiz- und Unternehmenskreise.

Das zuständige Landgericht Braunschweig und die Staatsanwaltschaft hätten demnach der Einstellung genauso zugestimmt wie die Beschuldigten, heißt es in dem Bericht. Die beiden Top-Manager müssten dafür jeweils 4,5 Millionen Euro zahlen.

Am Dienstagabend hieß es auch aus dem Konzern, man habe sich mit dem Landgericht Braunschweig auf diese Auflage geeinigt.

Damit könnte eine der zentralen juristischen Untersuchungen rund um die Entstehung und das Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 vor dem Ende stehen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig (deutsches Bundesland Niedersachsen) hatte Diess und Pötsch im September vergangenen Jahres nach langen Ermittlungen angeklagt. Ihr Vorwurf: Beide sollen Anleger zu spät über die drohenden finanziellen Folgen der Stickoxid-Manipulationen an Millionen Dieselfahrzeugen ins Bild gesetzt haben. Die rund um "Dieselgate" aufgeflogenen Tricks hatten vor rund viereinhalb Jahren VW und schließlich die gesamte Autobranche in eine Vertrauenskrise gestürzt. Auch bei anderen Herstellern wurden Unregelmäßigkeiten beim Abgasausstoß kritisiert.

"Aufsichtsrat begrüßt Einstellung des Verfahrens"

"Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG begrüßt die Einstellung des Verfahrens", hieß es vonseiten des Unternehmens. Dessen Rechtsberater sähen sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Chefkontrolleur nicht begründet seien. Die Kanzlei Gleiss Lutz, die VW beriet, sei zudem überzeugt, dass Diess und Pötsch auch zivilrechtlich "keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt" hätten. Beide hätten dem Vorhaben, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen, zugestimmt.

Auch Winterkorn-Verfahren könnte beendet werden

Auch der frühere Chef Martin Winterkorn ist wegen Marktmanipulation angeklagt. Sein Verfahren könnte ebenfalls gegen Auflagen schon bald beendet werden, wie am Dienstag aus seinem Umfeld zu hören war. Vor allem die Staatsanwaltschaft habe dabei aber noch Bedenken, hieß es. Winterkorn ist in einem weiteren Verfahren zusätzlich wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselaffäre angeklagt. Auch hier ist die Anklage noch nicht zugelassen, das Gericht hatte zuletzt Zweifel an der Stichhaltigkeit einiger Vorwürfe erkennen lassen.

Winterkorns Anwalt Felix Dörr hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Mandant habe "keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw" gehabt. Wer zu welchem Zeitpunkt was genau über die Täuschungen wusste, ist in vielerlei Hinsicht bis heute unklar. Es laufen weitere Verfahren, auch in den USA und mehreren andere Ländern gab es Untersuchungen.

Die Braunschweiger Ermittler hatten geprüft, ob die VW-Führungskräfte früher als eingeräumt von konkreten Täuschungen bei Abgasdaten wussten. Sie beschuldigten die "genannten - ehemaligen oder amtierenden - Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben."

Investoren verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses: Sie argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken der Dieselkrise hätte benachrichtigen müssen.

Dazu läuft auch ein Kapitalmarkt-Musterverfahren in Braunschweig. Der heutige Vorstandschef Diess kam im Juli 2015 in den Konzern und war zunächst nur Chef der Volkswagen-Kernmarke. Die Anklageerhebung sei unverständlich, hatten seine Verteidiger erklärt: Weder Fakten- noch Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf, Diess habe den Tatbestand einer strafbaren Marktmanipulation verwirklicht.

Einige Beobachter hatten sich auch gefragt, wie der VW-Chef seinen Konzern im Fall vieler wiederkehrender Gerichtstermine hätten weiterführen sollen.

Pötsch hingegen war VW-Finanzvorstand, als der damalige Konzernchef Winterkorn die Abgastricks einräumte. Sein Anwalt Norbert Scharf hatte gesagt, sein Mandant müsse sich nichts vorwerfen. Pötsch habe zwar schon im Sommer 2015 "mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik" gehabt. Aber: "Keine dieser Informationen hatte vor der Veröffentlichung der Notice of Violation (Bekanntmachung der Verstöße durch US-Behörden) am 18.09.2015 Inhalt und Qualität, dass für ihn daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz erkennbar war."