Eine österreichweit aktive Drogeriekette, deren Betriebsordnung ein "Trinkverbot" für Angestelltewährend der Arbeitszeit beinhaltet hatte, hat am Mittwoch Änderungen angekündigt: "Wir haben die alte Betriebsordnung selbstverständlich umgehend außer Kraft gesetzt und durch eine neue ersetzt, wie sie im Handel üblich ist", teilte ein Sprecher der Kette auf APA-Anfrage mit.

Die Betriebsordnung hatte strittige Punkte umfasst, etwa, dass Arztbesuche in die Freizeit zu verlegen seien. Auch Essen und Trinken während der Arbeitszeit war nicht gestattet: "Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung." Wie der Unternehmenssprecher sagte, sei "zum Beispiel das Trinken natürlich auch während der Arbeitszeit erlaubt".

Das betroffene Unternehmen hat keinen Betriebsrat. Die Drogerieketten dm und Bipa haben Betriebsräte.