Haberleitners Plan, die angeschlagene Schlecker-Österreich-Tochter sowie andere Auslandstöchter als Dayli-Drogeriemärkte fortzuführen, scheiterteund führte in ein Strafverfahren wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.

Nachdem Haberleitners TAP Dayli Vertriebs GmbH ein Jahr lang keine Investoren für eine Umstrukturierung gefunden hatte, wurde am 4. Juli 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die knapp 900 Filialen wurden geschlossen, 3500 Beschäftigte - hauptsächlich Frauen - verloren ihre Jobs. Für die Gläubiger soll es durch die Insolvenz zu einem Ausfall von rund 114 Millionen Euro gekommen sein. Seit April 2014 wird das Insolvenzverfahren als Konkursverfahren geführt. Mitte 2017 überwies der Dayli-Masseverwalter in einer ersten Zwischenverteilung rund 11 Millionen Euro an die Gläubiger.

Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft 

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) hatte im Jänner 2019 dann einen Strafantrag gegen Haberleitner beim Landesgericht wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 1 und Abs 2 StGB und gegen eine weitere Person wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gemäß § 159 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren eingebracht. Der maximale Strafrahmen beträgt zwei Jahre Haft. Die anfangs erhobenen Vorwürfe wegen betrügerischer Krida und schweren Betrugs wurden hingegen fallengelassen.

Der kommende Dienstag (18. Juni) ist nun der zweite Anlauf, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Der erste Termin im April wurde vertagt, weil Haberleitner im Ausland an einer Investmentkonferenz teilnahm. Jetzt stehen am ersten Verhandlungstag seine Einvernahme sowie jene eines weiteren Beschuldigten auf dem Programm. Zeugen seien noch nicht geladen, wie lange sich der Prozess hinziehen werde, konnte Landesgerichtssprecher Walter Eichinger noch nicht sagen.

Haberleitner: "Ich bin der falsche Beschuldigte"