Dem Fiskus und auch der traditionellen Tourismusindustrie sind Online-Zimmeranbieter wie Airbnb schon lange ein Dorn im Auge. Da Vermieter ihre Einkünfte oft nicht versteuern, entgeht dem Finanzminister viel, für Hoteliers entsteht ein Marktnachteil. Dem will die Regierung nun einen Riegel vorschieben.

Ab 2020 müssen Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Außerdem müssen alle Privatvermietungen über Online-Plattformen registriert werden. Das wird digital ohne großen Aufwand möglich sein, verspricht das Finanzministerium, das Registrierungen über die Plattform oesterreich.gv.at abwickeln will. So hoffen Finanzminister Hartwig Löger und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, mehr Transparenz und Gerechtigkeit in diesen Geschäftszweig zu bringen.

„Wer in Österreich Zimmer vermietet, der soll dafür auch Steuern bezahlen“, formuliert Löger an die Adresse der Vermieter. An die Betreiber der Online-Plattformen gewendet, schreibt Löger: „Künftig wird es Betreibern der ,Sharing Economy‘ nicht mehr möglich sein, Daten, die für die Abgabenerhebung relevant sind, vor der Finanzverwaltung zu verheimlichen.“

Elisabeth Köstinger legt den Fokus auf das bestehende Ungleichgewicht im Fremdenverkehr: „Es geht um Steuergerechtigkeit in der Tourismusbranche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen.“

770.000 Gäste pro Jahr in Österreich allein über Airbnb

Die Relevanz dieses rasant wachsenden Wirtschaftszweigs für den Fiskus und die Tourismusbranche zeigen die Zahlen, die das Finanzministerium herausgegeben hat: 770.000 Gäste aus 187 Ländern übernachten pro Jahr auf Vermittlung allein von Airbnb in Österreich. Da es bisher keine Handhabe gab, die Buchungsplattform zur Herausgabe der Daten zu zwingen, ist ein Graubereich entstanden, der Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet hat.

Die Initiative der Regierung stützt sich auf eine EU-Richtlinie, die nun zügig umgesetzt werden wird. Für die kommenden Wochen kündigt Köstinger bereits Gespräche mit den Ländern an, um gemeinsam möglichst einfache Lösungen für eine gemeinsame Registrierungspflicht entwickeln zu können.

Hotellerie begrüßt Registrierungspflicht

Die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, begrüßt und unterstützt die Ankündigung der Regierung, ab 2020 eine umfassende Registrierungspflicht bei Buchungsplattformen für private Beherberger einzuführen.

„Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbandes Hotellerie aufgegriffen." Es sei wichtig, "dass eine unbürokratische bundesweite Registrierungspflicht nun auch rasch mit den Bundesländern und den betroffenen Bundesdienststellen akkordiert wird, damit sowohl die Autorisierungspflicht- und Registrierungspflicht für die privaten Beherberger als auch auch die Auskunfts- und Informationspflicht von Airbnb & Co. rechtlich verankert und tatsächlich kontrolliert werden kann". Eine bundesweite Lösung sei ein wesentlicher Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen. "Insbesondere geht es darum im Bereich von Steuern, Abgaben, Sozialversicherung sowie bei Auflagen gleiches Recht für alle Anbieter herzustellen."