Mit diesem Standortentwicklungsgesetz sollen Großprojekte "im besonderen Interesse der Republik" schneller genehmigt werden - auch wenn das zugehörige UVP-Verfahren nicht abgeschlossen ist. Viele Juristen und NGOs halten das geplante Gesetz allerdings für rechtswidrig.

"Es stellt sich nun heraus, dass sich die Bundesregierung nicht nur einen Ausschaltknopf mit Genehmigungsgarantie für UVP-Verfahren verschaffen, sondern neben den Behörden auch die Gerichte entmündigen will", kritisiert etwa der Sprecher der Umweltschutz-Organisation Virus, Wolfgang Rehm. "Der Zugang zum Bundesverwaltungsgericht soll faktisch abgeschafft und der Rechtsschutz ausgehebelt werden."

Einschränkungen bei Beschwerden und Verhandlungen

Laut dem Gesetzesentwurf ist eine Beschwerde gegen die Genehmigung eines standortrelevanten Vorhabens zwar zulässig, "der mögliche Beschwerdegegenstand ist aber eingeschränkt", heißt es in den Erläuterungen des Wirtschaftsministeriums. Demnach ist eine solche nur möglich, wenn es sich um eine "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" handelt.

Mündliche Verhandlungen soll es nicht geben, zudem muss das Verwaltungsgericht schneller entscheiden - innerhalb von drei Monaten. "Dies bedeutete in der Praxis, dass das Bundesverwaltungsgericht in derartigen Fällen nicht mehr ermitteln, keine Nachforderungen an Projektwerber stellen und dazu Sachverständigengutachten einholen kann, vom erforderlichen Parteiengehör gar nicht zu reden", so Rehm.

Eigener Beirat

Das Gesetz will "standortrelevante Vorhaben" schneller durchbringen. Voraussetzung ist, dass bereits eine UVP-Prüfung dafür läuft. Anträge für solche Projekte können etwa von Landeshauptleuten und der Regierung eingebracht werden, die jeweils zuständigen Minister sollen dazu Stellung nehmen. Danach soll der "Standortentwicklungsbeirat" eine Empfehlung abgeben. Dieser wird aus einem Mitglied auf Vorschlag des Kanzlers und fünf weiteren auf Empfehlung von Ministern bestehen - sie können auch "externe Experten" sein.

Die Entscheidung, ob ein standortrelevantes Vorhaben vorliegt, trifft die Bundesregierung unterm Strich selbst im Ministerrat - mindestens zweimal im Jahr. "Der Prozess zur Erteilung einer Bestätigung inklusive Einholung von Stellungnahmen, Befassung des Standortentwicklungsbeirates, Beschluss im Ministerrat und Kundmachung einer Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung ist mit einer Dauer von circa sechs Monaten veranschlagt."

18 Monate Zeit zur Entscheidung

Wird ein Projekt als standortrelevant bewertet, muss die UVP-Behörde dann innerhalb von 12 Monaten entscheiden. Wird die Frist überschritten, gilt das Vorhaben als genehmigt. Insgesamt soll die Behörde laut Entwurf also rund 18 Monate Zeit haben, um eine Entscheidung zu fällen. "Das UVP Verfahren kann bereits seit z.B. 2 Jahren anhängig sein, bevor ein Antrag nach dem StEntG gestellt wird", heißt es dazu aus dem Ministerium. "Es können wesentlich längere Verfahren sein, lediglich wenn Antrag nach StEntG gestellt wird, bleiben der UVP Behörde dann rund 18 Monate Zeit zur Entscheidung."

Die Begutachtungsfrist für das Gesetz läuft bis 17. August. Es soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.