Damit ein Entgelt kassiert werden darf, muss es davor mit den Kunden ausgehandelt worden sein - ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht, so die Arbeiterkammer (AK), die die Handhabung durch die Geldinstitute "genau beobachten" will.

Gebühren für Bankomat-Behebungen dürfen Banken nur mehr dann verrechnen, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt (samt allen Abhebungen per Bankomat) und einem Tarif mit niedriger Kontoführungsgebühr mit Zusatzkosten für einzelne Abhebungen per Bankomat wählen konnten.

Ein solches Wahlrecht für die Verbraucher ist auch laut Erläuterungen des Parlaments zu diesem Gesetz die einzige Möglichkeit für Banken, dass sie im Zweifel ein solches Aushandeln mit den Kunden beweisen können, erklärte die AK am Freitag in einer Aussendung.

Neu ist auch, dass die eigene Hausbank des Bankkonto-Kunden immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen muss, die von bankenunabhängigen Automatenbetreibern - wie derzeit zum Beispiel Euronet - für Geldabhebungen verlangt werden.

Banken klagen gegen Gebührenübernahme

Die heimischen Banken wollen sich bei dem ab Samstag (13. Jänner) gesetzlich geltenden weitgehenden "Aus" für Bankomat-Abhebegebühren nicht damit abfinden, dass sie dabei Bankomat-Entgelte "Dritter" übernehmen sollen, also etwa vom bankenunabhängigen Automatenbetreiber Euronet. Deshalb hat die WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen.

Man habe den VfGH um Prüfung der Verfassungskonformität des "Bankomatgesetzes" ersucht, erklärte Bundessparten-Geschäftsführer Franz Rudorfer am Freitag in einer Aussendung. Denn mit dem "Vertrag zu Lasten Dritter", dass nämlich heimische Banken von Drittanbietern beliebig festgesetzte Bargeld-Behebungsentgelte tragen müssten, die ihre Geräte in Österreich aufstellen, werde "das Recht auf Eigentum verletzt, weshalb der Vorschlag allein deswegen schon verfassungswidrig sein muss", so Rudorfer. Euronet verlangt aktuell 1,95 Euro Behebungsentgelt.