Ein bei der Weltbank angesiedeltes internationales Schiedsgericht hat in der vergangenen Woche die Klage der Meinl Bank bzw. deren Eigentümerin "Far East" gegen Österreich abgewiesen, bestätigt die Finanzprokuratur am Freitag gegenüber der APA.

Die auf Malta registrierte "B.V. Belegging-Maatschappij Far East B.V." ("Far East") forderte von Österreich unter anderem Schadenersatz in Höhe von 200 Mio. Euro. Auch dieser finanzielle Anspruch sei abgewehrt worden, betont die Finanzprokuratur. Darüber hinaus habe Far East die Einstellung aller behördlichen Verfahren, die in Österreich vor den Straf-, Abgaben- und Aufsichtsbehörden anhängig sind, begehrt.

Zuvor hatte die globalisierungskritische NGO Attac Österreich die Entscheidung publik gemacht. Sie fordert in diesem Zusammenhang erneut ein weltweites Aus für Konzernklagerechte.

"Man muss alles tun, um zu gewinnen"

Aufgrund der vom Schiedsgericht erlassenen Vertraulichkeitsorder, an die beide Verfahrensparteien weiterhin gebunden seien, ersucht die Finanzprokuratur um Verständnis, dass weitere Informationen nicht erteilt werden können. Sie hat die vier von der Schiedsklage betroffenen Bundesministerien sowie die Finanzmarktaufsicht (FMA) koordiniert.

Für die Republik sei das Schiedsverfahren - trotz der für eine auf Investitionsschiedsverfahren spezialisierte Kanzlei angefallen Kosten - "äußerst kostengünstig" gewesen, sagte der Chef der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn. "Man muss alles tun, um zu gewinnen. Auch österreichische Gerichtsverfahren können teuer sein", so Peschorn zur APA. Konkrete Zahlen wollte er keine nennen.

Die Investorenklage gegen die Republik Österreich stützte sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta und wurde am 30. Juli 2015 bei der Weltbank-Schiedsstelle ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) in Washington DC registriert.

Die Anwälte der Klägerin hatten die Klage wie berichtet mit einer "achtjährigen Hexenjagd der Regierung" gegen die Bank begründet. Sie hatten in der Schiedsklage unter anderem behauptet, dass die Republik Österreich durch gezielte behördliche Maßnahmen gegen die Meinl Bank den Wert ihrer Beteiligung an der Meinl Bank beeinträchtigt und sie dadurch geschädigt habe.

Jahrelange Ermittlungen

Das Schiedsgericht habe nun in einem dem Verfahren in der Sache vorgelagerten Verfahren aufgrund des Antrags der Republik Österreich seine Zuständigkeit sorgfältig geprüft und diese mit seinem Schiedsspruch vom 30. Oktober 2017 verneint, teilte die Finanzprokuratur mit.

Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren rund um die Anlegeraffäre Meinl European Land (MEL). Die Beschuldigten haben sämtliche Vorwürfe bisher stets vehement bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung.

Bei der "B.V. Belegging-Maatschappij Far East" handelt es sich laut deren Anwälten um eine in den Niederlanden gegründete und auf Malta eingetragene Gesellschaft der Eigentümer der Meinl Bank. Eigentümer der "Far East" seien Stiftungen der Mitglieder der Familie Meinl, aber nicht Julius Meinl selbst. Laut Medienberichten sind die zwischengeschalteten Gesellschaften Briefkastengesellschaften und die Meinl Bank sei letztlich dem Banker Julius Meinl V. selbst zuzurechnen.