Die rechtskräftigen Urteile gegen Ex-Landesrat Josef Martinz, und die früheren Kärntner Landesholding-Vorstände Hans Jörg Megymorez und Gert Xander haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) standgehalten. Auf 25 Seiten führt der EGMR seine Positionen aus, um zum Schluss zu kommen, dass "keine Verletzung von Artikel 6, Paragraph 1 und der der Menschenrechtskonvention vorliegt." Das bedeutet, dass das Gerichtsverfahren den Konventionen entsprochen hat.