Die Arbeiterkammer ist in die Detailkritik am geplanten Homeoffice-Gesetz, das im April beschlossen werden soll, eingestiegen. So kritisiert AK-Direktor Christoph Klein "die  nötigen Anzahl der Tage, die man für Steuervorteile im Homeoffice sein muss". Für steuerliche Vorteile bei Anschaffungen fürs Homeoffice soll man den derzeitigen Plan zufolge 42 Tage im Jahr im Heimbüro arbeiten, um diese zu genießen. Aber das könne sich schwer ausgehen mit Feiertagen und Urlaubszeiten, so die Kritik der Arbeitnehmerseite. "Vereinbart war zwischen Sozialpartnern und Regierung eigentlich gar keine Tagesbegrenzung", so Klein.

"Schon an der Grenze"

Die 42 Tage entsprächen zwar einem Heimbüro-Tag pro Woche. Es gibt aber ein großes "Aber", rechnet Klein anhand eines Arbeitnehmers vor, der jeweils Montags im Homeoffice arbeitet: 52 Montage minus fünf bis sechs, die man im Urlaub verbringt und vier die zufällig Montag-Feiertage sind, dann sei man "schon an der Grenze". Kämen dann Krankenstände und Fortbildungen oder vielleicht ein Mutterschutz dazu, seien die 42 Wochen nicht zu erreichen und der Steuervorteil verloren. "Wir brauchen eine weniger starre Regelung", fordert Klein.

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sagte am Rande des Ministerrats am Mittwoch, dass man sich die Stellungnahmen aus der Begutachtung anschauen und gegebenenfalls berücksichtigen werde. "Die Begutachtung läuft gerade, Änderungen sind noch möglich." Den Vorwurf, dass die Begutachtungsfrist zu kurz gewesen sei, wies er zurück. Es sei darum gegangen, das Gesetz möglichst schnell auf Schiene zu bringen. Man habe aber im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit den Sozialpartnern geführt und werde auch die Stellungnahme berücksichtigen.

Nachbesserung bei Datenschutz

Auch die SPÖ verlangt "Nachbesserungen" beim Gesetzesplan von ÖVP und Grünen. "Wichtige Vorschläge" der Sozialpartner beim Steuerrecht seien "beiseitegeschoben" worden, so SPÖ-Politiker Christian Drobits. Der Datenschutzsprecher verwies auch auf fehlende Regelungen zum Schutz von Daten im Homeoffice. Es gelte eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Dienstgeber und -nehmer. "Entsteht ein Schaden dadurch, dass sensible Daten auf einem Mobiltelefon oder Laptop verloren gehen oder gehackt werden, kann auch der Dienstnehmer anteilig zur Kasse gebeten werden", so Drobits.

Homeoffice-Tage der Mitarbeiter erfassen müssen, komme es zu einem Mehraufwand in der Lohnverrechnung.

Arbeitsminister Martin Kocher sagte am Rande des Ministerrats am Mittwoch, dass man sich die Stellungnahmen aus der Begutachtung anschauen und gegebenenfalls berücksichtigen werde. "Die Begutachtung läuft gerade, Änderungen sind noch möglich." Den Vorwurf, dass die Begutachtungsfrist zu kurz gewesen sei, weist er zurück.