Sie sorgte für große Aufregung – die Einführung der Registrierkassenpflicht ab 2016. Um das Instrument gegen den Steuerbetrug ist es zwischenzeitlich ruhig geworden, doch kommt jetzt wieder Bewegung in die Sache.

Der Grund ist, dass eine Sonderregelung, die tausenden kleineren Unternehmern den Alltag erleichtert, ausläuft, und die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer deshalb bei Finanzminister Hartwig Löger (VP) vorstellig wurde. Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Sparte, will eine unbefristete Verlängerung der Regelung erreichen.

Die Sonderregelung

Zur Vorgeschichte: Mit der Registrierkassenpflicht war geplant, dass auf Kassenbelegen nicht nur „Getränk“ stehen darf, sondern Marke und Menge anzuführen sind. „Das hätte für kleine und kleinste Betriebe zwingend Scannerkassen bzw. elektronische Warenwirtschaftssysteme nötig gemacht“, sagt Handelsobmann Peter Buchmüller.

Iris Thalbauer
Iris Thalbauer © WKO

Erreicht wurde damals die 15-Warengruppenregelung: Betriebe ohne Scannerkassen können 15 Warengruppen vorab definieren und in die Kasse einprogrammieren; sie scheinen am Beleg auf.

15.000 Euro und eine Halbtagskraft

„Eine Erleichterung, von der viele Gebrauch machen“, betont Thalbauer. Ende 2020 läuft der Passus aber aus. „Wir wollen wissen, wie es weitergeht, damit die Unternehmen planen können.“

Eine Scannerkasse bzw. ein Warenwirtschaftssystem anzuschaffen koste 15.000 Euro, damit nicht genug: Die Administration des Systems „benötigt eine Halbtagskraft. Das würde kleine Unternehmen belasten“.

Die Kammer ist nach den ersten Gesprächen optimistisch, im Finanzministerium „wurde das Problem erkannt“. Betroffen sei ein Drittel der 40.000 Handelsunternehmen und „viele KMUs im Dienstleistungssektor“.

Einnahmen hinter den Erwartungen

Für den Fiskus hat sich die Registrierkassenpflicht wohl ausgezahlt, wenngleich nicht wie erwartet. 2016 kamen 300 Millionen Euro mehr an Steuern herein, 2017 wurde mit 1,3 Milliarden gerechnet, doch räumte Minister Löger ein, „etwas hinter den Erwartungen“ geblieben zu sein.

Aus parlamentarischen Materialien geht außerdem hervor, wie oft die Einhaltung überprüft wird.

Allein im Jahr 2017 wurden, erklärte Löger auf eine Anfrage im Juni 2018, bei 29.640 Unternehmen die Einhaltung der Bestimmungen der Registrierkassenpflicht mitkontrolliert. Davon fielen 6241 Betriebe unter die Registrierkassenpflicht, es wurden 1284 Verstöße festgestellt.

So hoch sind die Strafen

Bei der Belegerteilungspflicht kam es von Jänner 2017 bis September 2018 bei 57.388 Kontrollen zu 3184 Verstößen, so Löger im November 2018.

Finanzministerium und Finanzpolizei haben übrigens kein zusätzliches Personal nur für die Überwachung der Registrierkassenpflicht rekrutiert. 2017 waren für den Fiskus 1900 Organe für Betriebsprüfungen, Erhebungen und Nachschauen im Einsatz.

Von 2016 bis Ende August 2018 kam es laut Löger zu 963 Anzeigen wegen Verletzung der Registrierkassen-Paragraphen. Im Schnitt betrug die Strafhöhe 925,34 Euro.