Vielleicht ist der Tag symptomatisch für die ganze Causa Hypo. Pünktlich zum Faschingsbeginn am 11. November wurde das Kriegsbeil zwischen Österreich und Bayern offiziell begraben – die Finanzminister Hans Jörg Schelling und Markus Söder unterzeichneten den politischen Heta-Generalvergleich. Österreich verpflichtet sich, zumindest 1,23 Milliarden Euro an Bayern zu überweisen. Laut Informationen der Kleinen Zeitung hat die BayernLB bereits am gleichen Tag ihre Milliardenklage gegen die Heta am Landesgericht Klagenfurt zurückgezogen, die am 15. April 2015 eingebracht worden war. Dabei ging es um 1,03 Milliarden Euro und 1,59 Milliarden Schweizer Franken (1,46 Milliarden Euro) – Beträge, die einst von der früheren Mehrheitseigentümerin BayernLB an die Hypo geflossen waren. Zivilrichter Michael Müller bleibt diese Tour de Force also erspart.

An einer Nebenfront wird der Streit weitergeführt. Die Bayern weigern sich die Gerichtsgebühren in Höhe von rund 30 Millionen Euro zu zahlen. Mit der Beschwerde ist jetzt das Bundesverwaltungsgericht befasst. Generell gehen diese Gebühren nicht an das jeweilige Gericht, sondern an das Justizministerium – sonst wäre das Landesgericht Klagenfurt wohl schon vergoldet.

Klageflut von Gläubigern

Die Arbeit geht in der Aufarbeitung der Causa Hypo jedenfalls weder den Straf- noch den Zivilrichtern aus. Auf Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer & Co. warten noch mehrere Prozesse. Und das Zivilgericht muss sich mit Klagen der Hypo-Gläubiger gegen die Heta und das Land beschäftigen. Diese waren an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet worden – nachdem dieser im Sommer den ersten Schuldenschnitt kippte, sind sie jetzt zurück in Klagenfurt. Insgesamt geht es um rund eine halbe Milliarde Euro. Die Kläger haben Hypo-Anleihen gezeichnet und stehen auf dem Standpunkt „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten) – kann die Heta nicht zahlen, müsse das Land als Ausfallsbürge einspringen, lautet die Argumentation. So fordert etwa die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen Anhalt 7,2 Millionen Euro, bei der Provinzial Versicherung sind es 61 Millionen, bei der Raiffeisen Versicherung 31 Millionen Euro. Die ersten Verhandlungen sind für den 20. Jänner 2016 angesetzt. Gerichtssprecher Wilhelm Waldner fordert deshalb eindringlich die „Aufstockung des Personalstandes am Zivilgericht“.

Ein Urteil wurde von Zivilrichter Gunther Schmoliner am 1. September gefällt. Die Bank für Investments und Wertpapiere wollte 35.000 Euro vom Land Kärnten als Ausfallsbürge. Die Klage wurde abgewiesen, weil „durch das Moratorium einzig die Haftung der Heta als Hauptschuldner ausgesetzt wurde“, so die Begründung. Mit einer Insolvenz sei das nicht zu vergleich, deshalb werde die Ausfallsbürgschaft nicht schlagend. Nächste Instanz ist das OLG Graz.

WOLFGANG FERCHER