Wie wäre das in der Privatwirtschaft: Hätten erstinstanzlich Verurteilte wie Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, die als Holdingvorstände zurückgetreten sind, auch die Chance auf Weiterbeschäftigung im selben Unternehmen? Bei Arbeitern könnte laut Arbeiterrecht schon aufgrund eines Verdachts auf Diebstahl oder Veruntreuung vom Dienstgeber eine Entlassung ausgesprochen werden, sagt Wolfram Lechner von der Arbeitsrechtsabteilung der Arbeiterkammer.