Welche Entschädigung steht mir bei einem sechswöchigen Lieferverzug unserer Vorzimmermöbel zu? Es wurde mir nur ein Gutschein angeboten.

Gunter Popodi, Arbeiterkammer: Bei Lieferverzug kann mittels eingeschriebenen Briefs eine angemessene Nachfrist (üblich sind 2 bis 3 Wochen) gesetzt und angekündigt werden, dass Sie vom Vertrag kostenlos zurücktreten, wenn diese ungenutzt verstreicht. Das wäre nötig, um einen materiellen Schaden insofern zu verhindern, als man kostenlos aus dem Vertrag aussteigen könnte.
Eine finanzielle Entschädigung für den Lieferverzug wird nicht durchsetzbar sein.
Mit dem Gutschein ist man Ihnen entgegengekommen, da dieser nicht hätte angeboten werden müssen.