Unser Leser hatte schon im Mai sein Flugticket für eine Reise nach Brasilien gebucht. Beim Abflug Anfang November von Wien aus gab es allerdings Probleme: Die beiden Koffer waren zu schwer. „Die Waagen sind ja nicht geeicht. Ich hätte zwei Mal 32 Kilo mitnehmen dürfen. Aber so streng wie heuer war das noch nie!“, berichtet der Mann. Seine Koffer wären foliert gewesen, er habe auch kein Messer oder eine Schere zum Öffnen gehabt, also habe er das Umpacken abgelehnt: „Ich wurde nicht eingecheckt, bekam aber die Auskunft, ich könnte das Ticket ein Jahr lang umbuchen!“ Doch als der verhinderte Flugpassagier das bei der portugiesischen Fluglinie tun wollte, fingen die Probleme erst richtig an. Alle vom Reisenden genannten Termine waren mit erheblichen Aufzahlungen verbunden. „Wie es aussieht, würde ich durch das Umbuchen rund 1000 Euro verlieren; das kann ich mir nicht leisten!“, erklärte der Mann und bat um Erläuterung der Rechtslage.

Teuere Umbuchung

„Flugtickets sind nicht automatisch umbuchbar. Ob ein vertraglicher Anspruch auf Umbuchung besteht, hängt vom Tarif bzw. den Beförderungsbedingungen der Fluglinie ab. Selbst im Fall einer vertraglich vereinbarten Umbuchungsmöglichkeit kann es sein, dass Spesen verrechnet werden“, schickt Konsumentenschützer Herbert Erhart von der Arbeiterkammer voraus. Den Vorwurf, die Gepäckwaage am Flughafen würde nicht stimmen, hört der einschlägige Experte zum ersten Mal, erklärt aber: „Wenn der Konsument das Angebot des Umpackens nicht wahrnimmt, ist die Verweigerung des Eincheckens sicher gerechtfertigt, sofern das Gewichtslimit der Fluglinie überschritten wurde!“ Laut Erhart befindet sich in den Beförderungsbedingungen der Fluglinie der Hinweis, dass „kein einzelnes Gepäckstück mehr als 32 kg wiegen“ dürfe, und fügt an: „Wir raten immer wieder, vor dem Flug die Gepäcksbestimmungen zu prüfen, weil exorbitant hohe Mehrkosten entstehen oder, wie hier, die Beförderung verweigert werden kann. Sofern das Ticket wirklich nicht umbuchbar sei, habe der Kunde nur Anspruch auf Erstattung der im Gesamtpreis enthaltenen Steuern und Gebühren.