Nach Feststellung meiner Krankheit muss ich zweimal in der Woche ins Krankenhaus nach Klagenfurt zur Therapie. Weil ich keinen Führerschein habe, muss mich mein 80-jähriger Mann bringen, was ihn sehr stark belastet“, berichtete uns eine Leserin aus Kärnten. Deshalb bat sie bei der Gebietskrankenkasse um finanzielle Hilfe, damit der Transport mit dem Rettungswagen bezahlt werden könnte. „Das Ansuchen wurde abgelehnt; wir bekommen aber nur 1500 Euro Rente!“, bat die Frau um Hilfe.

Abgelehnt

Laut diesen übernimmt die GKK Transportkosten nur dann, wenn ärztlich bescheinigt werde, dass der gehunfähige erkrankte Versicherte oder Angehörige aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel - auch nicht mit einer Begleitperson - benützen könne.

Besonderer Fall

Wir baten die Kärntner GKK, diesen Fall noch einmal zu prüfen. Nach Rücksprache des ärztlichen Dienstes mit dem Klinikum Klagenfurt wäre in diesem „besonderen Fall ein Heimtransport nach der Behandlung medizinisch gerechtfertigt“, erfuhren wir. Damit wäre unserer Leserin aber nur zum Teil geholfen. Da sie dann immer noch der betagte Gatte mit dem privaten Pkw zur Behandlung ins Krankenhaus hätte bringen müssen.

Unterstützungsfonds

Bei der Gebietskrankenkasse fand man indes auch noch für dieses Problem eine menschliche und vertretbare Lösung: „Aufgrund der schwierigen Situation der Familie werden wir den bewilligten Heimtransport aufgrund unserer Richtlinien ersetzen und die unbedeckten Kosten aus dem Unterstützungsfonds zuschießen“, erklärte Reinisch