Es klingt sehr unwahrscheinlich, aber es war wirklich so“, leitet unser Leser seinen Bericht ein: „Durch einen Irrtum meinerseits habe ich versehentlich beim Entfernen alter Vignetten auch die neue Vignette für 2015 von meiner Windschutzscheibe abgekratzt. Ich bemerkte es nicht sofort, sondern erst Tage später, als ich diese auf meiner Windschutzscheibe nicht mehr vorfand!“ Von den abgekratzten Vignetten hat der Mann „nichts mehr aufbehalten, sie waren ja für mich nicht mehr relevant“. Weil er von dieser abgekratzten Vignette keinen Teil mehr aufgehoben habe, versage ihm die „Asfinag“ eine Ersatzvignette. Die Rechnung und den restlichen Abschnitt der Vignette habe er aber. Am Telefon sei ihm versichert worden, wenn er nur ein Fuzerl der abgekratzten Vignette vorweisen könne, hätte er diese ersetzt bekommen.

Kein Ersatz der Vignette

„Aufgrund eines solchen Vorfalls können wir leider keine Ersatzvignette ausstellen; das sieht der Gesetzgeber nicht vor!“, bedauerte man. Die Rechnung allein ist leider auch kein tauglicher Nachweis dafür, dass eine bestimmte Person die Vignette bezahlt und vernichtet, nicht aber weitergegeben hat.