Unser Leser besitzt ein großes Grundstück in der Nähe von Graz; dieses ist nicht eingezäunt. Der Mann lässt die Wiese selten mähen, damit sich die Blumen frei entwickeln können; auch für Bienen und Schmetterlinge ist so der Tisch reich gedeckt. „Allerdings stürmen mittlerweile Passanten und Spaziergänger diese Wiese regelrecht, reißen büschelweise Blumen, vor allem die schon seltenen Margeriten ab. Normalerweise stehen Hunderte Margeriten auf meinem Grund; nach so einem Raubzug nur noch wenige!“, berichtet der Pflanzenfreund. Doch was den Mann besonders stört: Auf Verbote und Bitten reagieren die meisten Blumenpflücker ungehalten: „Wiesenblumen gehören allen! Das können Sie uns gar nicht verbieten!“, bekommt er oft zu hören.

Kein gutes Recht

„Darf wirklich jeder meine Wiese betreten, auch wenn sie nicht eingezäunt ist, und Blumen zerstören oder mitnehmen? Muss ich einen Zaun errichten oder Verbotstafeln aufstellen?“, fragt er. „Als Eigentümer des Grundstückes hat Ihr Leser das Recht, alle anderen Personen sowohl vom Betreten als auch von jeder sonstigen Nutzung seiner Wiese auszuschließen. Nur für Waldgrundstücke würde gemäß dem Forstgesetz für jedermann das Recht bestehen, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten“, erklärt Wolfgang Reinisch.

Unzulässiger Eingriff

Jeder, der gegen seinen Willen das Grundstück betrete oder nütze (bzw. durch Hunde nützen lasse), begehe einen unzulässigen und durch Unterlassungsklage abwehrbaren Eingriff ins Eigentumsrecht, erläutert der Rechtsanwalt. Würde der Besitzer die Nutzung des Grundstückes durch Dritte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren dulden, könnte es unter Umständen zur Ersitzung entsprechender Rechte kommen.

Verbotstafeln

Reinisch: „Ihrem Leser ist daher anzuraten, Tafeln mit folgender Aufschrift anzubringen: Privatbesitz; Betreten ausnahmslos verboten!“ Sollte der Grundbesitzer allerdings feststellen, dass diese Tafeln missachtet werden, müsste gegen die Störer wohl zumindest mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung vorgegangen werden, rät der Rechtsanwalt.