„Klimakleber“ weisen auf ein dringliches Anliegen hin. Autofahrer wollen zur Arbeit oder ins Konzert. Dürfen letztere zur Selbsthilfe greifen?
Christoph Bezemek, Dekan der juristischen Fakultät an der Uni Graz, antwortet: Nein. Selbstjustiz und Rechtsstaat sind keine guten Freunde. Der Staat ist Träger des Monopols legitimer Gewaltausübung. Jede Gewaltübung muss deshalb rechtlich grundgelegt sein; etwa im Strafgesetzbuch als Notwehr. Dort heißt es, man kann sich jener „Verteidigung bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf seine Freiheit“ zu unterbinden.