„Klimakleber“ weisen auf ein dringliches Anliegen hin. Autofahrer wollen zur Arbeit oder ins Konzert. Dürfen letztere zur Selbsthilfe greifen?
Christoph Bezemek, Dekan der juristischen Fakultät an der Uni Graz, antwortet: Nein. Selbstjustiz und Rechtsstaat sind keine guten Freunde. Der Staat ist Träger des Monopols legitimer Gewaltausübung. Jede Gewaltübung muss deshalb rechtlich grundgelegt sein; etwa im Strafgesetzbuch als Notwehr. Dort heißt es, man kann sich jener „Verteidigung bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf seine Freiheit“ zu unterbinden.
Gute Frage
Darf man Klimakleber von der Straße ziehen?
Juristen der Universität Graz geben Antwort auf strittige Rechtsfragen. Diesmal geht es um die "Bewegungsfreiheit" von Autofahrerinnen und Autofahrern.
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