Sind es die hohen Kreditzinsen? Die Kärntner Notare nehmen einen verstärkten Beratungsbedarf in Sachen private Liegenschaftsübertragung wahr: Der Sohn baut das Dach im Elternhaus aus, die Tochter bekommt ein Grundstück übertragen, es wird zu Hause angebaut. Alles, um die zuletzt stark gestiegenen Anschaffungskosten einer neuen Immobilie für die jüngere Generation abzumildern. Das wiederum zieht Abfindungen jener Kinder, die keine Liegenschaft bekommen, nach sich. Und komplizierte Besitzverhältnisse, wenn ein Partner etwas geschenkt bekommt und der andere in fremdes Liegenschaftsvermögen investiert. Von Diskussionen am Familientisch ganz abgesehen.

Mehr Patchworkfamilien, mehr Klärungsbedarf

Freilich kann bzw. darf man ein Testament auch selbst verfassen und es zu Hause aufbewahren. Aber die Tücken sind mannigfaltig. "Ich reiße mir meinen Zahn ja auch nicht selbst", sagt der Präsident der Kärntner Notariatskammer, Werner Stein. Er berichtet von einem Fall, in dem ein Mann sein Testament zwar selbst unterschrieb, es aber von seiner Frau verfassen ließ. Er hatte gedacht: Handschrift ist Handschrift. Aber ein Testament muss eigenhändig handschriftlich geschrieben sein. Hätte der Mann es nicht neu selbst geschrieben, es wäre ungültig gewesen.

Testament alle fünf Jahre zur Hand nehmen

Stein, Haiden-Fill bei der Pressekonferenz in Klagenfurt. "Testament alle fünf Jahre zur Hand nehmen"
Stein, Haiden-Fill bei der Pressekonferenz in Klagenfurt. "Testament alle fünf Jahre zur Hand nehmen" © HORST BERNHARD STUDIOHORST/KK

Vizepräsidentin Katharina Haiden-Fill rät, "sein Testament alle fünf Jahre und auch bei jedem wichtigen Lebensereignis - von der Geburt der Kinder über den Hauskauf bis zur Eheschließung - durchzulesen und zu schauen, ob es noch passt". Die Notare berichten von einem Fall, in denen ein Lebenspartner von einer Frau als Erbe eingesetzt war. Aber die Beziehung war schon viele Jahre vor ihrem Tod in die Brüche gegangen. Der Ex erbte, er wollte auch keine Verzichtserklärung unterschreiben.Ein anderer Fall ist der eines Stiefsohnes, der mit seiner Stiefmutter eine innige Beziehung hatte, sie in ihren letzten Lebensjahren auch pflegte. Der Sohn war nicht von ihr adoptiert. Der Vater bzw. Ehemann war schon verstorben. Als die Stiefmutter starb, war der Stiefsohn nicht erbberechtigt. Ihre Eigentumswohnung fiel an den Staat.

Stein und Haiden-Fill warnen davor, "in der Phase der Euphorie eines Eigenheim-Kaufes oder eines anderen schönen Ereignisses nicht weiterzudenken bzw. vorzusorgen". "Das ist vielleicht nicht romantisch, aber das Leben ist eben so", sagt Stein. Haiden-Fill sagt: "Dass es mir wert ist, meinen Partner rechtlich abzusichern, ist doch etwas Romantisches."

Kaufverträge und Treuhandschaften, Schenken und Vererben sind die zentralen Themen, die an die Notare herangetragen werden. Zur aktuellen Erbschaftssteuer-Diskussion sagt Stein: "Es war klar, dass sie kommt, wo doch der Staat zuletzt so viel ausgegeben hat. Jetzt will er zugreifen, wobei möglichst viele davon betroffen sein sollen. Aber große Vermögen werden etwa durch Stiftungen steuerlich gut geschützt. Man wird also bei der breiten Masse ansetzen wollen, sollte aber besser Tankschiffe oder Konzerne besteuern." Sorge, dass eine neue Erbschaftssteuer bis tief in die Familien der Häuslbauer & Co. greifen, hat er nicht und will sie daher auch den Bürgern nehmen.