Die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer ersuchten um die Übermittlung von Kredit- und Leasingangeboten zur Finanzierung eines VW Polo 59 kW (Barzahlungspreis: 20.000 Euro, vorhandene Eigenmittel: 4.000 Euro; Laufzeit: 5 Jahre, normale Bonität) sowie eines VW ID.3 Pro Life 150 kW (Barzahlungspreis: 40.000 Euro, vorhandene Eigenmittel: 8.000 Euro; Laufzeit: 5 Jahre, normale Bonität).

Doch besser den Kredit

Das Ergebnis zeigt: Aktuell sind Auto­kredite günstiger zu haben als Leasingfinanzierungen. Zu berücksichtigen sind allerdings häufig noch zusätzlich anfallende Nebenkosten (zum Beispiel Kaskoversicherung bei Leasing). "Bei Leasing steht die Nu­tzung, nicht der Erwerb des Fahrzeuges im Vordergrund. Keine einzige Leasinggesellschaft räumt dem Leasingnehmer vertraglich ein Recht zum Ankauf des Fahrzeuges während oder am Ende der Laufzeit ein", betonen die AK-Experten.

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Ein weiterer wichtiger Rat: Achten Sie auf Vereinbarung eines realistischen Restwertes und lassen Sie sich nicht von relativ niedrigen Leasingraten blenden. Vergleichen Sie insbesondere Gesamtbetrag und effektiven Jahreszinssatz.

Konditionenvergleich

Die Konditionen der Leasing- und Kreditangebote wurden primär anhand des Gesamtbetrages (Summe der zu leistenden Zahlungen) verglichen. Beim Leasing unter der Annahme, dass ein Ankauf des Fahrzeuges am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt; beim Kredit unter Einrechnung der Eigenmittel zur besseren Vergleichbarkeit der Finanzierungsvarianten. Zudem blieben etwaige Zusatzkosten (etwa Prämien für den Abschluss einer Kaskoversicherung) unberücksichtigt.

Bei allen übermittelten Leasingangeboten handelt es sich um Verträge gemäß Verbraucherkreditgesetz (VKrG). Das bedeutet, dass der Leasingnehmer zwar am Ende der Laufzeit für einen bestimmten Wert des Fahrzeuges (Restwert) einzustehen hat, er jedoch kein vertraglich eingeräumtes Recht zum Erwerb des Fahrzeuges hat.

Kein Anspruch auf Erwerb

Im Regelfall wird dem Leasingnehmer zwar laut Angaben der Leasinganbieter auf Wunsch das Fahrzeug sehr wohl verkauft – einen rechtlichen Anspruch auf Erwerb hat er aber nicht. Laut Vertrag ist das Fahrzeug am Ende der Laufzeit an den Eigentümer (Leasinggesellschaft) zurückzustellen.

Diese spezielle Vertragskonstruktion spielt insbesondere auch dann eine Rolle, wenn der Verbraucher das Leasingfahrzeug vorzeitig (vor regulärem Ablauf des Leasingvertrages) erwerben möchte. Da vertraglich keine Kaufoption eingeräumt wurde, muss die Leasinggesellschaft als Eigentümerin des Fahrzeuges dem Konsumenten das Fahrzeug auch nicht verkaufen.  In der Regel wird die Leasinggesellschaft dazu zwar bereit sein, allerdings lässt sie sich unserer Erfahrung nach diese Verkaufsbereitschaft mitunter relativ teuer abgelten.

Leasing eher, wenn es um die Nutzung geht

Für Leasing als Finanzierungsform sollten sich Konsumenten somit entscheiden, wenn sie primär an der reinen Nutzung des Fahrzeuges interessiert sind. Steht hingegen der Erwerb von Eigentum im Vordergrund, so ist der Kredit die grundsätzlich passendere Finanzierungsform.

Zu beachten ist ferner, dass es bei den in der Praxis üblichen Verbraucherleasingverträgen kein Rücktrittsrecht gibt. Bei einer Kreditfinanzierung räumt das Verbraucherkreditgesetz hingegen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ein.

Rücktrittsrechte

Handelt es sich um ein verbundenes Geschäft (vermittelt zum Beispiel der Autohändler auch den Kredit), dann könnte auch noch binnen einer Woche nach Erklärung des Rücktritts vom Kreditvertrag vom Grundgeschäft (Autokauf) zurückgetreten werden. Diese Möglichkeit, sich gegebenenfalls von den vielleicht überhastet abgeschlossenen Verträgen (Kaufvertrag Auto und/oder Finanzierungsvertrag) lösen zu können, ist gesetzlich nur bei Kreditverträgen, nicht aber beim Leasing vorgesehen.

Große Unterschiede beim Restwert

Bemerkenswert sind nach wie vor die beträchtlichen und wenig sachgerecht erscheinenden Differenzen bezüglich der Annahmen zu den Restwerten.

Während die Raiffeisenlandesbank OÖ den voraussichtlichen Wert beider Fahrzeuge nach 5 Jahren mit 18 Prozent des jeweiligen Kaufpreises ansetzt, geht die Porsche Bank beim VW Polo von einem Restwert in Höhe von 44 Prozent des Kaufpreises aus. Beim E-Auto (VW ID.3) kalkuliert die Oberbank sogar einen Restwert von 48,8 Prozent des Kaufpreises. Diese erhebliche Diskrepanz ist einigermaßen überraschend.

Die Leasingraten

Ein sehr hoher Restwert führt kalkulatorisch im Regelfall zu einer relativ niedrigen monatlichen Leasingrate.  So ist die Leasingrate für den VW Polo bei der Porsche Bank, die ihrer Kalkulation den höchsten Restwert zugrunde legt, mit 178 Euro auch die niedrigste im Vergleich. Gemessen an der Summe der insgesamt zu leistenden Zahlungen (Gesamtbetrag) rangiert dieses Angebot mit 23.856 Euro in unserem Ranking jedoch „nur“ an sechster Stelle. Eine niedrige Leasingrate bedeutet daher nicht automatisch, dass es sich auch um das beste Angebot handelt!

Vorsicht, Nachzahlung!

Bei allen Anbietern haften die Konsumenten für einen bestimmten Wert des Fahrzeuges am Ende der Laufzeit (Restwert). Das bedeutet etwa im Falle der Rückstellung des Fahrzeuges bei Laufzeitende, dass eine mitunter empfindliche Nachzahlung blühen kann: Nämlich dann, wenn der Marktwert des zurückgegebenen Fahrzeuges (etwa 5.000 Euro) unter dem vereinbarten Restwert (beispielsweise 7.000 Euro) liegt. In diesem Fall müsste der Konsument für die Differenz (im Beispiel: 2.000 Euro) aufkommen.