Der Verbraucherschutzverein (VSV) will wegen der am Montag angekündigten Preiserhöhungen des Verbunds vor Gericht ziehen. Der Energieversorger erhöht per 1. März den Strompreis für die Bestandskunden in Haushalt und Gewerbe – für Neukunden werden die Tarife hingegen gesenkt. Der VSV kritisiert auch, dass der Arbeitspreis je Kilowattstunde für Kunden in der Grundversorgung um über 80 Prozent erhöht wird.

"Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel", wird Peter Kolba, Obmann des VSV, am Dienstag in der Aussendung zitiert. "Weder im Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan würde."

Man habe die Preise nur im absolut notwendigen Ausmaß erhöht, entgegnete eine Sprecherin des Verbundes. Sie bestätigte die Tariferhöhung in der Grundversorgung – diese Anpassung gehe aber automatisch einher mit der allgemeinen Tariferhöhung, da sich die Grundversorgungstarife laut EIWOG an den durchschnittlichen Preisen für Bestandskunden orientierten.

Streit um Grundversorgungstarif

VSV und Verbund haben bereits einen noch offenen Rechtsstreit rund um die Frage, ob alle Stromkunden oder nur "Schutzbedürftige" Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben. Der VSV hat hier bereits im Dezember eine Klage eingereicht.