Ob die Entscheidung in Bayern ein „Paukenschlag“ ist, wie der Chef des heimischen Handelsverbandes, Rainer Will, sie einordnete, sei dahingestellt – jedenfalls aber lässt sie aufhorchen. Das südliche Bundesland Deutschlands hat die 2G-Regel im Einzelhandel ausgesetzt.
Der Grund dafür ist ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), der darin die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt hat. Den Richtern zufolge werde die Verordnung den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht. Die Inhaberin eines Lampengeschäfts hatte geklagt, weil sie ihre Berufsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Die FFP2-Maskenpflicht im bayerischen Handel gelte weiterhin, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).
Dabei haben in Bayern – im Vergleich zu Österreich – hinsichtlich der 2G-Regeln zuletzt andere Maßgaben gegolten, wie Stefan Genth, Chef des deutschen Handelsverbands, zur Kleinen Zeitung sagte. Auch dafür war eine Entscheidung des bayerischen VGH der Grund gewesen. Das Gericht lockerte die 2G-Pflicht und hob die flächendeckende Gültigkeit auf. Der Buchhandel, Blumengeschäfte oder Geschäfte für Mode und Schuhe decken in Bayern nach richterlicher Auffassung ebenfalls den „täglichen Bedarf“.
Was der VGH nun bemängelt: Aus der Verordnung gehe nicht klar hervor, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte, die Aufzählung von Ausnahmen sei „nicht abschließend“.
Folgen auch für Österreich?
Könnte der Beschluss, gegen den es in Bayern keine Rechtsmittel gibt, Folgen für Österreich haben? Der Handelsverband klassifiziert das Aussetzen von 2G im Handel unserer Nachbarn wenig überraschend als „wegweisend“ und fordert die Politik auf, „analog zu Bayern auch in Österreich ehestmöglich die 2G-Regelung in den Geschäften zu beenden“. Der Handel sei ein „Safespot, kein Hotspot“, so Will. „Der Lebensmittelhandel beweist täglich, dass sicheres Einkaufen für alle Menschen garantiert ist.“
Zunehmende Aggressionen gegen Beschäftigte
Im Urteil hielten die Richter des bayerischen VGH fest, dass das Infektionsschutzgesetz eine ausreichende Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel bieten würde. Die politischen Reaktionen in Bayern ließen aber keine Ambitionen auf eine Reparatur erkennen.