Vor dem Ministerrat haben die Klubchefs der Regierungsparteien August Wöginger (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) weitere Details der Steuerreform präsentiert. Konkret geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung. Das betrifft vor allem Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstfirmen und Selbstständige, die oft von zu Hause aus arbeiten.

Wenn man hier Kosten für das Büro steuerlich geltend machen wollte, musste man bisher ein eigenes Arbeitszimmer haben, das auch wirklich hauptsächlich für den Job genutzt wird. "Das entspricht nicht mehr den Lebensrealitäten vieler Selbstständiger", sagt Maurer. Laptops würden inzwischen das Arbeiten in der ganzen Wohnung möglich machen, ein eigenes Arbeitszimmer sei nicht mehr nötig.

Deshalb sollen Selbstständige künftig auch ohne eigenes Arbeitszimmer einen Pauschalbetrag von 1200 Euro pro Jahr für den Arbeitsplatz zu Hause steuerlich absetzen können. Das gelte für alle Menschen, die rein von der Selbstständigkeit leben oder bei einem etwaigen Zweitjob nicht mehr als 11.000 Euro verdienen. Ist das der Fall, sind dennoch 300 Euro absetzbar.

"Mit der erleichterten Absetzung des Arbeitszimmers wurde unsere langjährige Forderung endlich umgesetzt. Die neue Regelung bildet die modernen Lebens- und Arbeitsverhältnisse ab und bringt für tausende EPUs eine große finanzielle Entlastung", freut sich Kurt Egger, Wirtschaftsbund-Generalsekretär.

Die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ist mit 100 Euro pro Monat pauschal geregelt, unabhängig von der Gegebenheit und Abgrenzbarkeit des Zimmers. Dies komme insbesondere EPUs und Start-Ups zugute, die oftmals vom Wohnungsverband aus arbeiten, ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu haben.