Die Großhandelspreise für Strom und Gas kennen seit Monaten nur eine Richtung. Und die zeigt steil nach oben. Der Österreichische Gaspreisindex (ÖGPI) ist aktuell beispielsweise sechsmal so hoch als noch im November 2020.  Diese Entwicklungen setzen naturgemäß auch Energieversorger unter Druck.

In den vergangenen Jahren spielten im Wettbewerb um Kundinnen und Kunden auch sogenannte Preisgarantien eine Schlüsselrolle. Anbieter trommelten teils sehr offensiv, dass die Tarife über einen vereinbarten Zeitraum, beispielsweise 18 oder 24 Monate, nicht steigen können. Der Verein für Konsumenteninformation sieht sich nun aber nach eigenen Angaben mit einer „Beschwerdeflut“ von Verbrauchern konfrontiert. Offenbar, so VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke, reagieren einige Energieunternehmen auf das geänderte Preisniveau des Großhandels und versuchen, bei ihren Kunden Preiserhöhungen durchzusetzen – trotz bestehender Preisgarantien, die nun nicht eingehalten werden, so die Kritik. Laut Hirmke gehen derzeit oft „mehrere Hundert Beschwerden beim VKI ein“, insgesamt rechne er mit mehr als 50.000 Betroffenen.

Änderungskündigunen 

Manche Energieanbieter versuchten demnach unter anderem, die zugesagten Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen und bieten dabei entsprechende neue – deutlich höhere - Preise an. Diese sollen gelten, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung, soll nach Vorstellung der Energieanbieter das Vertragsverhältnis enden, beschreiben die Konsumentenschützer die Vorgehensweise.

"Vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht"

Andere Energieanbieter, genannt wird hier die "Maxenergy Austria Handels GmbH", kündigten die Verträge nach Ablauf von zwölf Monaten vor Ende der Preisgarantie "und wollen sich damit der für sie ungünstigen Verträge entledigen", wie der VKI kritisiert. Auf Anfrage der Kleinen Zeitung teilt das Unternehmen mit: "Wir machen aufgrund der historischen Höchststände am Energiemarkt von unserem vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht gegenüber unseren Kunden Gebrauch." Und weiter: "Seien Sie versichert, dass dies ordentlich und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen gemäß §76 ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz; Anmerkung) und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschieht."

Der VKI hält derartige Vorgangsweisen indes für unzulässig und fordert die Energieanbieter auf, ihren Standpunkt zu überdenken. "Es kann nicht sein, dass Energieanbieter zugesagte Preisgarantien nicht einhalten und die vereinbarten Preise vor Ablauf der Preisgarantie zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen möchten", kritisiert Hirmke. "Wir prüfen rechtliche Schritte und werden notfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen."

Maxenergy ging Ende 2020 übrigens als Bestbieter der jährlich vom VKI initiierten Aktion „Energiekosten-Stopp“ hervor, umso größer ist der Ärger vieler Kundinnen und Kunden, die im Nachhall der Aktion extra aufgrund des günstigen Tarifangebots samt Preisgarantie zu diesem Anbieter gewechselt sind. Das zeigt sich auch auf dem Facebook-Profil des Unternehmens, wo zahlreiche derartige Unmutsbekundungen zu finden sind.