Bis Ende 2023 hätte die Abwicklungsgesellschaft Heta Zeit gehabt, die Assets aus dem Hypo-Erbe zu verwerten. Tatsächlich war es bereits jetzt so weit, dass die Hauptversammlung der Heta die vorzeitige „Endverteilung“ von fast 150 Millionen Euro beschließen konnte. Der Großteil, rund 120 Millionen Euro, geht an den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds K-AF, den mit Abstand größten Gläubiger der Heta. In Summe wurden aus der Verwertung der Assets 10,85 Milliarden Euro erzielt, die Ansprüche der berechtigten Gläubiger zu mehr als 86 Prozent erfüllt. Bei einer Insolvenz hätten diese nur 35 Prozent erwarten dürfen. Die Vorstände der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl und Eduard Müller, ziehen jedenfalls bereits zufrieden Bilanz: „Die Bankpleiten, die die globale Finanzkrise 2008 in Österreich verursacht hat, sind damit im Wesentlichen aufgearbeitet.“

Tatsächlich kommt jetzt aber noch einiges. Mit der „Endverteilung“ wurde erst die Voraussetzung für eine gesellschaftsrechtliche Liquidation geschaffen. Was nun noch fehlt, ist der Abwicklungsbescheid der FMA. Für das Land Kärnten werden richtungsweisende Entscheidungen erwartet. Sicher ist, dass die Heta aus dem Einflussbereich der FMA in den des Finanzministeriums zurückkehrt und die „neue“ Heta in Liquidatation entsteht.

Liquidationserlöse werden laut FMA auf die „Gläubiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten“ verteilt. Tatsächlich sind in der Abbaugesellschaft noch reichlich Geld und Vermögenswerte. Die Heta-Bilanzsumme beträgt laut Abbauplan zu Jahresende satte 637 Millionen Euro. Größter Gläubiger ist der K-AF, der einst die landesbehafteten Schuldtitel erworben hat.

Dauert Liquidation bis 2030?

Wie lange die Liquidation der Heta dauern wird – im Abbauplan ist von einem Abschluss 2030 die Rede – und wer davon profitiert, ist noch unklar. Klar ist: Derzeit liegen im K-AF rund 93 Millionen Euro Eigenkapital, 728 Millionen Rückstellungen für noch offene Gläubigerforderungen („Bedingter zusätzlicher Kaufpreis“), wobei zuvor erwähnte 120 Millionen Euro bereits als Forderung verbucht waren und wohl den Gläubigern zugutekommen. Eine Milliarde der Bilanzsumme von 1,85 Milliarden Euro ist einer Staatsanleihe zuzurechnen.

Bekanntlich hat sich Kärnten mit dem „Haftungsbeitrag“ von 1,2 Milliarden Euro von den 13 Milliarden Euro Landeshaftungen quasi „freigekauft“. Kärntens Finanzreferentin Gaby Schaunig erwartet nun „eine Größenordnung von 100 Millionen Euro“ im K-AF, die an das Land zurückfließen könnten. Bis zur finalen Abrechnung werden aber noch einige Jahre ins Land ziehen.