In Wien müssen Beschäftigte in der Gastronomie durchgehend getestet sein, wenn sie arbeiten. Ein einmaliger Selbsttest in der Woche, so wie in der Bundesverordnung festgehalten, reicht nicht. Sollten sie über keinen aktuell gültigen Nachweis eines negativen Tests verfügen, müssen die betreffenden Personen eine FFP2-Maske tragen.

Sind sie getestet, reicht hingegen ein normaler Mund-Nasen-Schutz, wie das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mitteilte. Eine entsprechende Verordnung "betreffend zusätzliche Maßnahmen an Arbeitsorten im Gastgewerbe" wurde nun erarbeitet. Die Gültigkeit der Zertifikate entspricht jener bei den Gästen. So sind etwa PCR-Tests, die in Wien bei "Alles gurgelt" absolviert werden können, 72 Stunden gültig.

Alle Beschäftigten zum Test verpflichtet

Diese Verpflichtung betrifft dabei nicht nur Servierpersonal, sondern alle Beschäftigten und auch Unternehmer, heißt es in der Erläuterung. Die Regelung trifft auch nicht nur auf Bereiche mit Kundenkontakt zu, sondern gilt für alle Bediensteten, also auch im Küchenbereich oder in der Reinigung. Die Verordnung tritt am 19. Mai - dem Tag der Öffnung - in Kraft.