Anders als im ersten Lockdown können Handelsbetriebe jetzt im zweiten einen Ersatz für den entgangenen Umsatz beantragen. Im Gegensatz zu Gastronomie und Hotellerie, die sich 80 Prozent der Umsätze des Vergleichszeitraums des Vorjahres über FinanzOnline holen können, wird bei den Ersatzraten im Handel differenziert. Kriterien sind laut Finanzminister Gernot Blümel branchentypischer Rohertrag, mögliche Aufholeffekte und die Verkaufbarkeit der Ware, also deren Saisonalität und Verderblichkeit. Die Anträge können bis zum 15. Dezember gestellt werden.

Höchste Ersatzraten für den Modehandel

Mit der – im Handel – höchsten Ersatzrate dürfen modeabhängige Branchen rechnen: Bekleidungsgeschäfte und der Handel mit Schuhen und Lederwaren sowie der Verkauf von Blumen, Pflanzen und lebenden Tieren erhalten während der Schließphase vom Staat 60 Prozent ihres Umsatzes vom Vergleichszeitraum des Vorjahres.

40 Prozent des Umsatzes werden etwa dem Buchhandel, dem Handel mit Spielwaren, Fahrrädern, Sportartikel, Bürobedarf, Antiquitäten und Textilien ersetzt. Mit 40 Prozent des Vorjahresumsatzes dürfen auch der Schmuck- und Uhrenhandel sowie der Handel mit Metall- und Baubedarf rechnen. 20 Prozent Umsatzersatz gibt es etwa für den Auto- und Möbelhandel sowie Verkäufer von Haushalts-, Unterhaltungs- und Telekommunikationsgeräten.

Ersatzanspruch von 350 Millionen pro Woche

Die Wirtschaftsforscherin Monika Köppl-Turyna von EcoAustria errechnete anhand der 2018er-Umsatzdaten – jüngere liegen nicht vor – einen Ersatzanspruch des Handels von rund 350 Millionen Euro pro Woche. Wöchentliche Schwankungen sind dabei nicht berücksichtigt. Demnach darf der Pkw-Handel mit einer Ersatzrate von fast 100 Millionen Euro, der Bekleidungshandel mit 62 Millionen Euro, Metallwaren und Baubedarf mit 32 Millionen und der Möbelhandel über 18 Millionen je Schließungswoche rechnen.

Der Sportfachhandel sprach gestern von einem „wichtigen Schritt zur Erhaltung der Diversität der Sportartikelbranche“. Auch der Buchhandel freut sich über eine Refundierung von 40 Prozent, kolportiert wurden nur 20 Prozent, was für viele Buchhändler „existenzbedrohend“ gewesen wäre.

Gutscheine für Mitarbeiter steuerfrei

Und auch Mitarbeiter, die zu Weihnachten von ihrem Arbeitgeber Gutscheine erhalten, dürfen nach der jüngsten Ankündigung der türkis-grünen Koalition durchaus zufrieden sein: Derzeit kann ein Unternehmern 365 Euro pro Mitarbeiter für Firmen- oder Weihnachtsfeiern steuerlich absetzen. Diese steuerliche Begünstigung soll nun auch für Gutscheine im Wert von 365 Euro gelten. Mit den Gutscheinen sollte, so der Appell, die regionale Wirtschaft gestützt werden.