Die Regierung und die Sozialpartner haben sich auf ein neues, ab Oktober geltendes Corona-Kurzarbeitsmodell geeinigt. Die Mindestarbeitszeit wird von 10 auf 30 Prozent angehoben, die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Die Kurzarbeit werde um sechs Monate verlängert, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch nach einem Treffen mit Sozialpartner-Vertretern.

Die Eckdaten: Ab 1. Oktober kann die Kurzarbeit für weitere sechs Monate beantragt werden. In Sonderfällen kann die Mindestarbeitszeit in Absprache mit den Sozialpartnern auch unterschritten werden. Sie darf aber höchstens 80 Prozent betragen. Um Missbrauch vorzubeugen, haben sich die Sozialpartner auf ein Verfahren geeinigt, um die wirtschaftliche Betroffenheit der Antragssteller zu überprüfen. Es sollen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Weiterbildungsmaßnahmen in der Kurzarbeit ermöglichen.

Planungssicherheit

Arbeitsministerin Christine Aschbacher ging näher in die Details. Es ging bei der Verhandlung vor allem um Planungssicherheit. Läuft in Betrieben die Kurzarbeit vor Oktober, also dem Beginn der neuen Phase, aus, kann es hier eine Verlängerung geben. Auch die Treffsicherheit soll noch erhöht werden. Es wird klare Kriterien geben, welche derzeit mit den Sozialpartnern erarbeitet werden.

Gesundheits- und Sozialminister Rudolf Anschober strich hervor, dass die Maßnahmen auch darauf abzielen, zu verhindern, dass es nach der Wirtschafts- zu einer Sozialkrise kommt. Anschober betont, dass auch die Nettoersatzrate für die Arbeitnehmer gleich bleibe. Das sei ein großer Wurf.

Kompromiss

"Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss. Wir wollten Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen, die haben wir mit diesem Paket erreicht", sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. WKÖ-Präsident Harald Mahrer: "Wir konnten uns gemeinsam auf ein sehr attraktives Modell einigen. Damit stellen wir maximale Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Beschäftigten sicher."

Das Kurzarbeitsgeld sei "gut investiert", sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Für  Katzian verhindere die Kurzarbeit, dass Mitarbeiter "nicht in die Arbeitslosigkeit geschickt" werden. Um das neue Kurzarbeitsmodell zu nützen, müsse es auch eine Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter geben, sagte Mahrer.

Stiftungen für Arbeitslose

Aschbacher präsentierte auch die Corona-Arbeitsstiftung. Dabei geht es konkret um die Qualifizierung und Umschulung von Arbeitssuchenden. 700 Millionen Euro sollen in die Weiterbildung investiert werden. Abgewickelt wird die Ausbildung über das AMS. Bis zu 100.000 Menschen sollen über diese Arbeitsstiftung weitergebildet werden. Wer länger als vier Monate in einer Bildungsmaßnahme ist, wird auch finanziell unterstützt.

Konkret sollen die Ausbildungen zu Jobs in Bereichen führen, in der es viel Nachfrage nach Fachkräften gibt. Konkret geht es einerseits um Pflegeberufe, andererseits um technische Berufe, bei denen die Ausbildung auch länger dauern kann. Bis zu zwei Jahre sind laut Aschbacher hier denkbar. Daneben sollen auch Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern in Unternehmen gefördert werden, vor allem im Bereich Digitalisierung.

Anschober strich hervor, dass die Qualifikation in Zukunftsbereiche auch die zukünftige Entwicklung der Wirtschaft unterstützen soll. Als Sozialminister ist ihm wichtig, dass Menschen dabei unterstützt werden, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Besonders geachtet wurde dabei auf die Chancengerechtigkeit vor allem bei Frauen.

Corona-Arbeitszeitmodell

Anschober stellte auch ein neues Arbeitszeitmodell für die Coronakrise vor. Vorbild dafür waren Maßnahmen der Voestalpine. Dabei können in einem Betrieb vier Mitarbeiter sich freiwillig dafür entscheiden, dass sie ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren, um einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen. Dabei wird die Hälfte des Lohnentgangs vom Staat übernommen. Es soll auch keine negativen Auswirkungen auf die Einzahlungen für die Pensionen haben. Das Programm ist für zwei Jahre angedacht.