Ab Mittwochnachmittag, 16 Uhr, können Unternehmen beim Finanzamt, konkret via FinanzOnline, auch einen Fixkostenzuschuss beantragen. Was dabei zu beachten ist. Ein Überblick:

Wer wird mit wie viel Geld unterstützt?

Es handelt sich um einen direkten Zuschuss zur Deckung von Fixkosten. Der Staat ersetzt für maximal drei Monate bis zu 75 Prozent der Fixkosten.

Der Fixkostenzuschuss ist nach der anteiligen Höhe des Umsatzausfalles von Betrieben gestaffelt.

  • 25 Prozent Zuschuss gibt es bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent;
  • 50 Prozent Fixkostenzuschuss bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80 Prozent
  • 75 Prozent bei einem 80-prozentigen bis totalen Umsatzausfall
  • Durch letzte Änderungen werden nun auch Kleinstunternehmen mitgenommen.
  • Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet.
  • Um etwas zu bekommen, muss der Umsatzausfall zumindest 40 Prozent betragen.
  • Der Fixkostenzuschuss in der Coronakrise kann nun auch schon ab 500 Euro Zuschuss binnen drei Monaten beantragt werden (Ursprünglich war ein Zuschuss erst ab 2000 Euro binnen drei Monaten vorgesehen).
  • Lediglich jene Betriebe, die schon in Insolvenz waren, könnten nicht profitieren.

Was fällt unter Fixkosten?

Unter Fixkosten fallen Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Finanzierungskostenanteil für Leasingraten, Aufwendungen für sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom, Gas, Telekommunikation und Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen. Dazu kommen Wertverluste bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese aufgrund der Covid-Krise mindestens die Hälfte ihres Wertes verlieren.

Ab wann und bis wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss kann ab Mittwochnachmittag, 20. Mai, und spätestens bis 31. August 2021 über das Online-Tool "FinanzOnline" eingereicht werden.

Wann soll das erste Geld bei den Betrieben ankommen?

Ein erster Vorschuss auf den Gesamtzuschuss wird bereits ab Ende Mai/Anfang Juni ausbezahlt. Der Vorschuss von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses kann ab 20. Mai beantragt werden (Auszahlung Ende Mai/Anfang Juni). In der ersten Tranche bis spätestens 18. August werden bis zu 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ausbezahlt - innerhalb von zehn Tagen, wie es heißt. Die zweite Tranche kann ab 19. August beantragt werden, die Dritte ab 19. November.

Muss das Geld von den Betrieben zurückgezahlt werden?

Nein. Vizekanzler Werner Kogler betont, dass es dabei nicht um Garantien, sondern um direkte Zuschüsse geht.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Beläuft sich der Zuschuss auf nicht mehr als 12.000 Euro, so reichen Eigenangaben des Unternehmers gegenüber dem Finanzamt. Geht es um mehr Geld, so ist ein Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer beizuziehen. Der Antrag wird über Finanz-Online eingebracht, dort auf Plausibilität überprüft und an die Corona-Finanzierungsagentur (COFAG) zur genaueren Prüfung und Auszahlung weitergegeben. Details gibt's hier

Wie viel Geld steht für diese Hilfsmaßnahme zur Verfügung?

Gerechnet wird mit mehreren Milliarden Euro, eine genau Zahl dafür gibt es nicht. "Wir starten ab heute Nachmittag das wahrscheinlich größte Förderungsprogramm, das es in Österreich jemals gegeben hat", sagt Finanzminister Gernot Blümel. "Wir rechnen damit, dass mehrere Milliarden Euro in die österreichische Wirtschaft fließen. Das soll dazu beitragen, dass die Unternehmen einen besseren Start in die Wiedereröffnungsphase haben werden." 

Was verspricht sich die Regierung von dieser Hilfsmaßnahme?

Der Vorsatz bei dieser Maßnahme habe gelautet: "Das Blut im Wirtschaftskreislauf zu halten", so Vizekanzler Werner Kogler. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sagte, man komme mit dem Fixkostenzuschuss nun in eine "neue Phase". Es gehe um jene Kosten, die den Unternehmen tatsächlich anfallen.

Gibt es auch Kritik an der Ausgestaltung?

In den vergangenen Tagen gab es wiederholt Kritik von der Opposition und von Unternehmern, darauf wurde zum Teil reagiert. Der Fixkostenzuschuss kann nun eben auch schon ab 500 Euro Zuschuss binnen drei Monaten beantragt werden. Ursprünglich war ein Zuschuss erst ab 2000 Euro binnen drei Monaten vorgesehen. Die SPÖ hatte in der Vorwoche Kritik an der ursprünglich geplanten 2000-Euro-Schwelle geübt. Als "reine Willkür" bezeichnet unterdessen der Chef des Handelsverbandes, Rainer Will, den Fixkostenzuschuss. Wer einen Umsatzausfall von 39 Prozent habe, bekomme null Euro Zuschuss. Dieser gilt erst ab einen Umsatzentgang von 40 Prozent und ist dann gestaffelt.