Die Diskussion um unzulängliche oder zu spät ankommende Coronahilfen für Unternehmer ist um eine Forderung reicher, die allerdings heftige Diskussionen auslösen dürfte. Den Fixkostenersatz aus dem Corona Notfallfonds für Unternehmer soll es auch für Unternehmen in Sanierungsverfahren nach einer Insolvenz geben, fordert die Kärntner SPÖ-Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig. "Die von Bundesseite initiierten Unterstützungsleistungen sind zu begrüßen und können aufgrund des völligen Neulandes, das in vielen Bereichen fördertechnisch betreten wird und des Zeitdruckes, auch nicht immer von Anfang perfekt sein", teilt sie in einer Aussendung des Landespressedienstes mit. Gut gemeint müsse aber auch gut gemacht werden: "In Teilbereichen ist das auch erfolgt, aber gerade kleine und kleinste Unternehmen, familiengeführte GmbHs und EPUs schaffen es aufgrund der Garantievoraussetzungen nicht, die notwendigen Unterstützungen zu erhalten", so die Kärntner Finanz- und Wirtschaftsförderungsreferentin.

Coronahilfe Fixkostenzuschuss

Konkret bezieht sich Schaunig auf die "wichtige und richtige Maßnahme" des  Fixkostenzuschusses auf drei Monate, der Unternehmen mit hohen Umsatzausfällen das Überleben sichern helfen solle. Schaunig: „Werden allerdings für den Zugang zum Zuschuss zu hohe Hürden eingebaut, fallen möglicherweise gerade jene, die ihn am dringendsten brauchen würden, darum um.“

Auch für Pleitefirmen in Sanierung

Nun würden laut vorliegenden Informationen Unternehmen, die gerade nach einer Insolvenz ein Sanierungsverfahren durchführen, sowie Betriebe, die in jüngster Zeit viel investiert oder 2019 ein schlechtes Geschäftsjahr gehabt haben, vom Zuschuss ausgeschlossen bleiben. „Wer sein Unternehmen erfolgreich durch ein Sanierungsverfahren führt, sichert Arbeitsplätze und Gläubigerinteressen. Deshalb darf ein laufendes Sanierungsverfahren kein Grund für den Ausschluss von Coronahilfen sein“, fordert Schaunig.

Finanzminister musste vorziehen

Der Fixkostenersatz ist eine zentrale Hilfe aus dem Corona-Notfallsfonds, weil er kein Kredit, sondern ein echter Zuschuss ist. Für den Zeitraum von drei Monaten können Unternehmer ihre Fixkosten, denen stark gesunkene oder gar keine Umsätze gegenüberstehen, beim Covid-19-Fonds teilweise geltend machen. Dass ursprünglich der Fixkostenersatz erst 2021 abgerechnet werden sollte, löste massiven Protest aus. Finanzminister Gernot Blümel hat inzwischen nachjustiert, der Zuschuss wird nun akonto vorab gewährt und laufend abgerechnet.

Nachweis aus der Insolvenzdatei

Für eine "unbürokratische Abwicklung" schlägt Schaunig für den Zuschuss an Firmen in Sanierungsverfahren außerdem vor: „Es reicht aus, dass bei Antragstellung der Nachweis erfolgt, dass das Unternehmen nicht in Insolvenz ist, was einfach durch einen Blick in die Ediktsdatei überprüft werden kann.“ In der Edikts- oder Insolvenzdatei ist festgehalten, ob ein Pleiteunternehmen ein Sanierungsverfahren durchführt. Nach vollständiger Zahlungserfüllung wird es wieder gelöscht.

Musterfall Vapiano

Finanzminister Blümel hatte bei Vorstellung des Notfallfonds Hilfszahlungen an Pleiteunternehmen ausgeschlossen. Ein Modellfall war die Insolvenz der börsenotierten Gastrokette Vapiano in Deutschland, die auch die Insolvenz von Vapiano Österreich nach sich zog. Vapiano galt mit einem Jahresverlust von über 100 Millionen Euro im Jahr 2018 schon lange vor Corona als schwerer Sanierungsfall.

Schaunigs Forderung richtet sich für kleine Unternehmen weiters dahingehend, dass auch Kriterien für Kreditgrantien erleichtert werden sollen.