Die 2017 von der BAWAG aufgekündigte 20-jährige Zusammenarbeit mit der Post endet endgültig im März 2020. Wie die "Presse" berichtet, hat die BAWAG die Post nun vor Gericht gebracht und eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirkt.

Anlass ist eine Kundenaktion der Post für Bawag P.S.K.-Kunden. Diese müssen seit November für Einzahlungen am Schalter 9,90 Euro bezahlen. Diese Einhebung sei von der BAWAG verfügt worden und komme der auch zugute, abgewickelt würde dies aber von den Schalterbeschäftigten der Post.

Sammelpässe für frustrierte Kunden

Um frustrierte Kunden zu besänftigen, verteilte die Post "Sammelpässe". Für jede Einzahlung würden darin 3 Euro gutgeschrieben, eingelöst werden können die Pässe ab April - wenn die post-eigene Bank99 ihren Betrieb aufnimmt - und eben nicht mehr Postfilialen für Bawag-Konten zuständig sind. Jeder Bawag-P.S.K.-Kunde, der dann ein Konto bei der Bank99 eröffne, könne sich das am Sammelpass angesparte Geld auf dieses Konto einzahlen lassen.

Exklusivität "verletzt"

Die Bawag - die damit die in den Verträgen zwischen Post und Bank festgeschriebene Exklusivität der Bawag für Bankdienstleistungen innerhalb der Postfilialen verletzt sieht - zog vor Gericht. Der Post ist per Einstweiliger Verfügung nun bis auf weiteres untersagt, Sammelpässe auszugeben oder weitere Einzahlungen in bestehende Pässe gutzuschreiben. Die Post will Rechtsmittel ergreifen. Die Sammelpässe würden ihre Gültigkeit erhalten. Weil die Bawag mit Jahresbeginn damit begonnen habe, Selbstbedienungsautomaten abzubauen, seien Kunden etwa bei Einzahlungen gezwungen, die teureren Services am Schalter in Anspruch zu nehmen, wird ein Postsprecher zitiert.