Fischstäbchen sollen künftig in Osteuropa genauso viel Fisch enthalten wie im Westen: In der EU sind neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten. Sie sollen für mehr Transparenz im Onlinehandel sorgen. Bei groben Verstößen drohen Händlern Strafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes.

Nutella und Fischstäbchen

Die neuen Regeln sollen unter anderem die Praxis eindämmen, dass Markenprodukte mit gleicher Aufmachung in EU-Ländern in unterschiedlicher Qualität angeboten werden. Hintergrund sind Klagen aus östlichen EU-Staaten. Dort war zum Beispiel in Fischstäbchen weniger Fisch enthalten als in westlichen Produkten. Auch enthielt östliche Nutella einen geringeren Kakaoanteil als die westliche Variante.

Die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova forderte die EU-Staaten auf, sie nun rasch und strikt anzuwenden. „Die neuen Vorschriften werden die Transparenz und Sicherheit im Online-Handel erhöhen, was im Interesse der Verbraucher liegt“, erklärte sie.

Der "Neue Deal" für Konsumenten

Der sogenannte Neue Deal für Konsumenten ist ein Maßnahmenbündel. So sollen Käufer auf Online-Marktplätzen künftig informiert werden, ob der Verkäufer eine Firma oder eine Privatperson ist - denn bei Privatverkäufen gelten geringere Ansprüche bei Problemen oder Defekten. Bei Online-Suchen muss künftig erkennbar sein, ob ein Verkäufer für eine gute Platzierung in der Ergebnisliste gezahlt hat und nach welchen Kriterien sie zustande kam. Von Unternehmen bestellte lobende Produktkritiken werden verboten.

Bei angeblichen Rabatten oder Sonderpreisen müssen Verkäufer künftig zum Vergleich den niedrigsten Preis der vorhergehenden 30 Tage angeben. Damit soll vermieden werden, dass Preise erst hoch gesetzt werden, um dann mit dem angeblichen Rabatt Käufer anzulocken.