1 Pensionserhöhungen. Kleine Pensionen bis 1111 Euro werden ab 1. Jänner um 3,6 Prozent angehoben. Darüber wird die Pensionsanpassung bis 2500 Euro auf den gesetzlichen Wert von 1,8 Prozent abgeschmolzen. Höhere Pensionen bekommen ebenfalls die Inflationsabgeltung von 1,8 Prozent.

2 Löhne und Gehälter. In der Metallindustrie liegt die Lohnerhöhung im Schnitt bei 2,7 Prozent (gültig seit 1. November). Bei Handelsangestellten liegt das Plus ab 1. Jänner bei 2,35 Prozent. Öffentlich Bedienstete bekommen ab 1. Jänner 2020 im Schnitt um 2,3 Prozent mehr. Die niedrigsten Einkommen steigen um 3,05 Prozent, die höchsten um 2,25 Prozent.

3 Steuerentlastung. Zumindest ein Teil der von der zerbrochenen türkis-blauen Regierung angestoßenen Steuerreform tritt 2020 noch in Kraft. So zahlen Bauern und Gewerbetreibende ab 2020 einen niedrigeren Krankenversicherungsbeitrag (6,8 statt 7,65 Prozent) und werden damit laut AK-Berechnungen um bis zu 600 Euro jährlich entlastet.

4 SV-Bonus. Bei den Arbeitnehmern profitieren Geringverdiener (bis 21.500 Euro Jahreseinkommen) von der Entlastung, doch diese ist mit maximal 300 Euro jährlich gedeckelt. Geltend gemacht werden kann dieser „Sozialversicherungs-Bonus“ jedoch erst im Nachhinein, also erstmals im Jahr 2021 für 2020. Pensionisten erhalten maximal 200 Euro jährlich.

5 Kleinunternehmer sind nun erst ab 35.000 Euro umsatzsteuerpflichtig (bisher lag die Grenze bei 30.000 Euro).

6 Pauschalierung. Für Kleinunternehmer mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb wurde zudem eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen. Erhöht wird auch die Grenze für die sofortige Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter – von 400 auf 800 Euro.

7 Finanzämter. Derzeit sind österreichweit rund 11.000 Personen in der Finanzverwaltung beschäftigt. Ihre Dienststellen werden 2020 neu organisiert. Mit 1. Juli 2020 tritt die Reform der Finanzverwaltung in Kraft. Die 40 Finanzämter werden durch die bundesweiten Behörden „Finanzamt Österreich“ und „Finanzamt für Großbetriebe“ ersetzt und die neun bestehenden Zollämter zu einem „Zollamt Österreich“ zusammengefasst. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde künftig im „Amt für Betrugsbekämpfung“ gebündelt. Die einzelnen regionalen Standorte sollen aber erhalten bleiben.

8 Steuernummer. Für die Steuerpflichtigen soll die Neuorganisation laut Finanzministerium raschere und auch einheitlichere Entscheidungen bringen. Außerdem soll ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Finanzamtsbezirk nicht mehr mit der Vergabe einer neuen Steuernummer verbunden sein.

9 Bausparen. Beim Bausparen wird unverändert eine Einzahlung von höchstens 1200 Euro im Jahr gefördert. Die maximale staatliche Prämie, die man für einen „Bausparer“ erhalten kann, beträgt daher auch im kommenden Jahr 18 Euro. Wegen der niedrigen Zinsen liegt die Bausparprämie seit 2012 an ihrer gesetzlichen Untergrenze. Für die Zukunftsvorsorge beträgt die Prämie weiterhin 4,5 Prozent.

10 Altersvorsorge. Etwas höher ausfallen wird der höchstmögliche Zuschuss für die Altersvorsorge. Die Obergrenze für die förderungswürdige Einzahlung ist an die jährlich steigende ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gekoppelt. Die höchstmögliche Einzahlung für eine Förderung wird von 2875,18 auf 2957,80 Euro steigen, der maximale Zuschuss auf 125,71 Euro (nach 122,19 Euro) im Jahr. Die Höchstbeitragsgrundlage wird für 2020 bei 5370 Euro (nach 5220 Euro) liegen.

11 Netzentgelte. Rund ein Drittel der gesamten Stromrechnung entfällt auf die sogenannten „Netzentgelte“, sie umfassen den Betrieb und Erhalt der Stromleitungen sowie den Verlust beim Stromtransport. Diese Entgelte werden vom Energieregulator festgelegt und variieren je nach Region. Für 2020 lässt sich Folgendes sagen: Bei den Netzentgelten für Strom kommt es, bundesweit betrachtet, tendenziell zu einem Anstieg, bei Gas zu einer Senkung. Im Österreich-Schnitt heißt das für einen Durchschnitts-Haushalt auf der Stromrechnung 5,75 Euro Mehrkosten für das ganze Jahr. Die regionale Bandbreite bei Strom ist aber sehr groß und reicht von Anstiegen in Oberösterreich, leichten Zuwächsen in der Steiermark und Graz bis zu Rückgängen in Wien und Kärnten. Details unter: e-control.at

12 Vignette. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurden die Vignettentarife auch für 2020 angepasst – der Preis steigt damit um 2,1 Prozent: Die Pkw-Jahresvignette kostet 2020 damit 91,10 Euro, jene für Motorräder 36,20 Euro. Der ÖAMTC macht zudem auf eine Neuerung für dreirädrige Kraftfahrzeuge, beispielsweise Trikes, aufmerksam. Sie gelten nun als einspurig, „daher können sie jetzt eine Motorrad-Vignette nutzen, bisher war eine Pkw-Vignette notwendig“, so der Autofahrerclub.

13 Fahrradboten. Österreich nimmt bei der wachsenden Zahl von Fahrradzustellern eine Pionierrolle ein. Ab 1. Jänner gibt es den weltweit ersten Kollektivvertrag. Für angestellte Fahrradboten und Essenszusteller gilt ein Basislohn von 1506 Euro brutto im Monat plus Weihnachts- und Urlaubsgeld.

14 Dienstfahrräder. Für Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von null Gramm sowie Fahrräder – also auch E-Bikes – ist kein Sachbezug anzusetzen, wenn man diese vom Dienstgeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt. Außerdem können Unternehmer ab 1. Jänner 2020 die Umsatzsteuer, die beim Kauf und Betrieb etwa von E-Bikes und E-Motorrädern anfällt, als Vorsteuer geltend machen.

15 Arbeitsmarkt. Die maximal zulässige Übergangsfrist von sieben Jahren ist 2020 voll ausgeschöpft, daher muss auch Österreich ab 1. Juli seinen Arbeitsmarkt für kroatische Staatsbürger öffnen. Ab diesem Stichtag gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit.

16 Auflösungsabgabe. Die Auflösungsabgabe, die Unternehmen seit 2013 bei der Beendigung von Dienstverhältnissen bezahlen müssen, wird per 1. Jänner 2020 abgeschafft. Die Abgabe betrug 2019 noch 131 Euro und wurde gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Gebietskrankenkasse abgeführt.

17 Mietwagen. Ab September gelten einheitliche Tarife für Taxis und Mietwagen sowie ein verpflichtender Taxischein für alle. Damit kann etwa die US-Firma Uber ihr Geschäftsprinzip mit flexiblen Preisen nicht mehr in dieser Form anbieten. Die „Lex Uber“ trifft auch andere Fahrtvermittler.

18 NoVA. Die Normverbrauchsabgabe für neue Pkw wird ab Jänner nach dem Messverfahren WLTP berechnet. Ob die Abgabe dadurch höher oder niedriger ist, hängt davon ab, wie sich die CO2-Emissionen im Vergleich zum alten Testzyklus verändern.

19 Versicherungssteuer. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll ab 1. Oktober aus ökologischen Gründen neben der Motorleistung erstmals auch den CO2-Ausstoß berücksichtigen. Zuschläge, wenn man die Steuer nicht für ein Jahr im Voraus bezahlt, entfallen. Für Fahrzeuge, die vor Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, ändert sich nichts.

20 Nachtzüge. Der Ausbau des Nachtzugangebots entpuppt sich für die ÖBB als gelungener Schachzug. Ab 19. Jänner starten die neuen „Nightjets“ Wien–Brüssel bzw. Innsbruck–Brüssel zwei Mal pro Woche, ab 7. Jänner verkehren Nachtzüge von Wien, Hamburg und Düsseld