Das Sozialministerium will die Zahl der Saisonniers in der Landwirtschaft 2020 deutlich erhöhen. Laut einem am Dienstag verschickten Verordnungsentwurf soll das Kontingent von 3015 auf 3165 Beschäftigungsbewilligungen aufgestockt werden, davon 119 (bisher 288) Plätze für kurze, maximal sechswöchige Ernteeinsätze in der Landwirtschaft. Für den Tourismus sind unverändert 1263 Saisonniers geplant.

Saisonarbeitskräfte dürfen innerhalb eines Jahres bis zu sechs Monate in Österreich arbeiten. In Ausnahmefällen ist der Verordnung zufolge in der Land- und Forstwirtschaft eine Verlängerung auf bis zu neun Monate zulässig.

Bevorzugt eingestellt werden sollen gemäß der neuen Verordnung Asylwerber mit einem seit zumindest drei Monaten laufenden Asylverfahren. Für Asylwerber ist die Arbeit als Saisonnier eine der wenigen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten in Österreich. Ebenfalls Priorität haben soll die Einstellung von früheren Saisonniers sowie von EU-Bürgern, die noch keinen vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben. Dies trifft bis Mitte 2020 noch auf Kroaten zu. Alle anderen EU-Bürger haben freien Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt.