Nach anderen Bundesländer beschließt nun auch Kärnten ein Begleitgesetz für einen "harten" Brexit. Konkret soll der Beschluss am Donnerstag im Landtag fallen.

Britischen Staatsbürgern, die bereits in Kärnten leben oder arbeiten, soll zeitlich befristet weiterhin eine Gleichstellung mit Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zuerkannt werden.

Ohne Begleitregelung würden britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem Brexit als Drittstaatsangehörige gelten, denen weniger Rechte als Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zugestanden werden. Durch diese Regelung sollen insbesondere Härtefälle für britische Staatsbürger vermieden werden. "Wir müssen danach trachten, den Durchblick in dem von der britischen Politik verursachten Chaos bewahren. Daher bereiten wir uns für alle Fälle auch auf ein Ausscheiden des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland ohne entsprechende Vereinbarungen auf Landesebene vor", sagt Landeshauptmann Peter Kaiser (SP).

Kaiser weiter: „Für die aktuell rund 600 bei uns in Kärnten lebenden Briten bedeutet das, dass sie für den Fall eines vertragslosen Ausstiegs des Vereinigten Königreiches aus der EU beispielsweise weiterhin Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mindestsicherung, Familienförderung, Arbeitnehmerförderung oder Wohnbauförderung und das uneingeschränkte Berufsrecht haben."

In Kraft treten werde das Gesetz mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Artikel 50 Abssatz 2 des Vertrages über die Europäische Union erfolgt.

Konkret sollen in der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag jene britischen Staatsbürger und deren Familienangehörige den Unionsbürgern gleichgestellt werden, die über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer beruflichen Tätigkeit in den Anwendungsbereich des Kärntner Landesrechts fallen. Ausgenommen seien die Bereiche der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung sowie das Kärntner Grundverkehrsgesetz.

Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Kärnten und Großbrittanien könnten den Automobil-Bereich treffen. Viele Exporte gelangen von Kärnten über die deutsche Automobilindustrie ins Vereinigte Königreich, hier seien indirekte Auswirkungen zu erwarten. Aus Kärnten werden hauptsächlich Maschinen und Anlagen sowie elektrotechnische Geräte und Holzprodukte exportiert.

Ob auch Großbritannien ähnliche Gleichstellungen für die aktuell rund 25.000 im Vereinigten Königreich lebenden Österreicherinnen und Österreicher trifft, sei noch nicht gänzlich geklärt.