Eine neue Runde im Prozessreigen zwischen der Heta und dem ehemaligen Hypo-Vorstandschef Tilo Berlin ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt eingeläutet worden. In dem Verfahren, das Richterin Gudrun Slamanig führt, geht es um 2,57 Millionen Euro, welche die Heta von Berlin zurückhaben will. Das Geld war als "Sonderdividende" an Altaktionäre bezahlt worden, zu Unrecht, wie ein Strafverfahren ergab.

Berlin wurde wegen dieser Sonderdividende, die im Zuge des Verkaufs der Kärntner Hypo Alpe Adria an die Bayerische Landesbank ausgeschüttet worden war, rechtskräftig zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt. Bezüglich des geltend gemachten Privatbeteiligtenanspruchs wurde die Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta allerdings auf den Zivilrechtsweg verwiesen, am Freitag gab es das erste Aufeinandertreffen.

Anwalt wirft Richter Befangenheit vor

Malte Berlin, der seinen Bruder Tilo auch in dieser Causa vertritt, versuchte gleich zu Beginn, eine Unterbrechung des Verfahrens zu erwirken. Er bezog sich auf ein Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Graz gegen den Präsidenten des Landesgerichtes Klagenfurt, Bernd Lutschounig, führt. Dieses Verfahren hat Berlin selbst initiiert, er wirft Lutschounig Befangenheit vor, dieser hätte daher auch nicht dem Richtersenat bei der Zuteilung der diversen Hypo-Verfahren vorsitzen dürfen.

Vefahrensunterbrechung gefordert

Nach Berlins Sicht der Dinge könnte der von ihm behauptete Amtsmissbrauch Lutschounigs dazu führen, dass die Urteile gegen seinen Bruder, auch die rechtskräftigen, aufgehoben werden. Daher müsse das Verfahren unterbrochen werden, bis diese Frage geklärt sei. Heta-Anwalt Philipp Spatz sprach sich dagegen aus, es liege eine rechtskräftige Entscheidung vor, außerdem bestehe der zivilrechtliche Anspruch unabhängig vom Strafurteil. Slamanig und ihre Beisitzerin Annemarie Hartl lehnten den Antrag ab.

Richterin regte Vergleichsgespräche an

Slamanig regte dann Vergleichsgespräche an, was gleich zur nächsten Auseinandersetzung führte. Spatz erklärte, es habe Gespräche über einen Generalvergleich mit Berlin gegeben, diese seien aber gescheitert. Malte Berlin konterte, von Vergleichsgesprächen müsste er wohl wissen, da er seinen Bruder "relativ umfassend" vertreten würde, ihm sei aber nichts Derartiges bekannt.

Dann ging es mit Scharmützeln bezüglich behaupteter Verfahrensverzögerungen weiter, was die beisitzende Richterin Annemarie Hartl zu einer Stellungnahme veranlasste: "Wenn jemand uns Verschleppung und Verzögerungen des Verfahrens vorwerfen möchte, dann muss ich feststellen, dass es befremdlich ist, wenn wir kurz vor einem Verhandlungstermin mit Unterlagen geradezu zugeschüttet werden, die man in der Kürze der Zeit einfach nicht durchstudieren kann." So werde man kein zügiges Verfahren führen können. Verzögerungen in der Causa habe es aufgrund von Personalmangel am Landesgericht gegeben, Verschleppung lasse man sich aber nicht vorwerfen.

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt. Dass es tatsächlich zu ernsthaften Vergleichsgesprächen zwischen der Heta und Berlin kommt, ist aber sehr unwahrscheinlich. Neben den Millionen der Sonderdividende wird schließlich auch noch über andere Schadenersatzforderungen prozessiert, so etwa im Zusammenhang mit dem Urteil zu den Hypo-Vorzugsaktien.