Das Gericht erklärte eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten für Diesel der Euro-6-Abgasnorm für teilweise nichtig. Paris, Brüssel und Madrid dürfen damit die dort festgelegten Grenzwerte für Stickoxid anfechten und im Zweifel Dieselautos aussperren.

Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungenauigkeiten.

Ab 2024 generelles Diesel-Verbot in Paris?

Sie hatte die Entscheidung kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 gefällt. Damals war klar geworden, dass Autohersteller die Abgastests im Labor manipulieren, sodass die Autos dort deutlich weniger Abgase ausstoßen als auf der Straße. Somit konnten die Autobauer die offiziellen Grenzwerte einhalten, obwohl ihre Autos im realen Betrieb gar nicht sauberer wurden. Genau mit dieser Praxis sollte der RDE-Test eigentlich ein Ende machen.

Wenn die Autos mehr von den Stickoxid-Reizgasen ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten. Paris, Madrid und Brüssel hatten in den vergangenen Jahren die Regeln für ihre Umweltzonen verschärft. Paris verfolgt sogar den Plan, ab 2024 gar keine Dieselautos mehr in die Stadt zu lassen.

Klagen gegen erhähte Grenzwerte möglich

Mit seinem Urteil erklärte das EU-Gericht nun, dass die Städte gegen die erhöhten Grenzwerte der EU-Kommission klagen dürfen. Die Kommission hatte das bestritten. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission den Euro-6-Grenzwert im RDE-Test gar nicht hätte aufweichen dürfen. Es begründet das damit, dass der Grenzwert von 80 Milligramm laut Verordnung "im praktischen Fahrbetrieb und damit bei den RDE-Prüfungen eingehalten werden" müsse. Das sei eine "wesentliche Bestimmung", die die Kommission nicht abändern könne.

Die Richter geben der Kommission zwölf Monate Zeit, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten - falls die Kommission nicht Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt.

Der deutsche ÖAMTC-Schwesterclub ADAC sieht in dem Urteil indes keine unmittelbaren Folgen für deutsche Autobesitzer. Mit dem Gerichtsurteil werde zunächst nur das Gesetzgebungsverfahren beanstandet, erklärte ein Sprecher. Bei der Nachbesserung müsse allerdings sichergestellt werden, dass auch eine Anpassung der Grenzwerte für RDE-Messungen nicht zu Lasten der jetzigen oder zukünftigen Halter von Euro-6-Fahrzeugen geschehe, forderte der ADAC.