Die Vorstände der im Wiener Leitindex ATX notierten Unternehmen verdienen nicht, was sie verdienen, meint die Arbeiterkammer. 2017 betrug die durchschnittliche Vergütung eines ATX-Vorstands laut AK-Studie das 56-Fache eines Beschäftigten in Österreich. "Was leistet der mehr, dass er das 56-Fache verdient?", fragte AK-Präsidentin Renate Anderl am Donnerstag bei der Präsentation der Studie.

Die Arbeiterkammer untersucht die Entwicklung der Vorstandsvergütungen in den ATX-Unternehmen seit dem Jahr 2003. In diesem Zeitraum hätten sich die Vergütungen der größten börsennotierten Unternehmen in Österreich um 208 Prozent erhöht, sagte Studienautorin Christina Wieser bei der Präsentation der Studie am Donnerstag in Wien. Allein von 2016 auf 2017 legten die Vorstandsgagen einschließlich der variablen Vergütungen demnach um 12 Prozent zu. Die Durchschnittsgehälter (Medianeinkommen) in Österreich seien seit 2003 nur um 32 Prozent gestiegen. Der Leitindex ATX legte um 121 Prozent zu.

AK will keine Neid-Debatte

"Die 20 im ATX notierten Unternehmen sind die Leitunternehmen des Landes und beschäftigen 325.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein Drittel davon in Österreich", sagte Wieser.

"Es geht in dieser Untersuchung nicht um eine Neid-Debatte, sondern darum aufzuzeigen, wie unterschiedlich Gehälter und Löhne aufgeteilt sind und vor allem, ob das fair ist", sagte AK-Präsidentin Renate Anderl bei der Präsentation der Ergebnisse. Insgesamt seien die Vorstandsbezüge "extrem zu hoch", wobei es nicht möglich sei, konkret zu sagen, was angemessen wäre.

Die AK fordert überdies innerbetrieblich volle Transparenz bei den Löhnen und Gehältern. "Wir sind überzeugt davon, dass wir dadurch auch die Geschlechterdifferenz etwas minimieren können."

Andere Anreize

Nach Ansicht der Arbeiterkammer sollten die Managergehälter nicht nur gedeckelt werden, sondern es sollten sich auch die erfolgsabhängigen Bestandteile - die bereits mehr als das Fixgehalt ausmachen - nicht nur an den Finanzkennzahlen orientieren. Die AK wünscht sich als Anreize für die Vorstände auch beschäftigungsrelevante Ziele oder soziale Ziele. "Unternehmen haben ja schließlich auch eine soziale Verantwortung", so Wieser. Als Ziele könnten etwa eine Senkung der Arbeitsunfälle, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch mehr Diversität definiert werden. Solche Zielvereinbarungen sollten mindestens 20 Prozent ausmachen, sagte Wieser.

Jetzt müsse der Gesetzgeber aktiv werden. "Es gibt nämlich die sogenannte Aktionärsrechte-Richtlinie, die bis Mitte des nächsten Jahres auch in Österreich umgesetzt werden muss." Bisher gebe es noch keinen Gesetzesentwurf dazu.