Das EU-Gericht hat die in der Europäischen Union geltende Verordnung über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Staubsaugern für nichtig erklärt. Das Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die vorgesehenen Testverfahren zur Energieeffizienz der Geräte dem tatsächlichen Gebrauch nicht so nah wie möglich kämen.