Influencer oder Youtube-Star. Das ist der Berufswunsch vieler junger Menschen. Und tatsächlich: Einigen Österreichern gelingt es auch davon zu leben. Wie eine Studie der FH St.Pölten im Vorjahr zeigte, können über 40 Personen mit Youtube-Videos ihren Lebensunterhalt bestreiten. Damals wurden die 100 größten Youtube-Kanäle untersucht.
In Auftrag gegeben wurde die Studie von der Österreichischen Kommunikationsbehörde, kurz KommAustria. Sie ist für die Regulierung elektronischer Audiomedien und audiovisueller Medien zuständig. Sie vergibt beispielsweise die Lizenzen für Radio- und TV-Sender und überwacht die Einhaltung der Werbe- und Jugendschutzbestimmungen in diesen Medien.
Da der Begriff "audiovisueller Medien" sich nicht nur auf TV-Sender beschränkt, sieht sich die Behörde auch für Video-Anbieter im Internet zuständig. Diese müssen sich bei der Behörde anmelden und ab einer Umsatzschwelle von 45.800 Euro im Jahr auch Beiträge zahlen. Die Kleine Zeitung beispielsweise ist als sogenannter audiovisueller Mediendienst auf Abruf registriert. Mit der Registrierung erfolgt auch eine Meldung an die Wirtschaftskammer, was schlussendlich zu einer Anmeldung eines Gewerbes mitsamt Kammerumlage führen kann.
Anmelden oder Strafe
Nun haben 40 Betreiber von heimischen Youtube-Kanälen Post bekommen. Via E-Mail werden sie aufgefordert, sich bis Ende September zu registrieren. Geschieht das nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 4000 Euro. Die Adressaten dieser Mail waren für jeden sichtbar, der die Mail bekommen hat. Der Kleinen Zeitung liegt diese Liste vor.
Und tatsächlich finden sich darauf viele Name, die auch in der Studie als wirtschaftlich erfolgreiche Youtuber genannt werden. Darunter die jungen Grazerinnen ViktoriaSarina, die burgenländische Reisebloggerin Anna Laura Kummer oder die Fashionbloggerin DariaDaria - Kanäle mit tausenden Abonnenten. Allerdings gibt es auch andere Adressaten wie den kleinen Motocross-Verein MSC Julbach, den Social-Media Berater Robert Seeger oder den Grazer Wanderführer Gert Kienast mit seinem Kanal Gipfelrast, der gerade einmal 69 Abonnenten hat.
Der Hintergrund: Laut Audiovisuellen Mediendienstegesetz, kurz AMD-G, aus dem Jahr 2015 ist die Reichweite ist für die KommAustria kein Kriterium, um festzustellen, ob ein Dienst unter ihre Kontrolle fällt. Auch die Frage, ob man mit Youtube Geld verdient oder nicht, ist unerheblich. Viel mehr geht es um die Art des Inhaltes. Sobald dieser TV-ähnlich ist, sieht sich die KommAustria zuständig.
Die betroffenen Youtuber tauschen sich bereits in der geschlossenen Facebook-Gruppe YouTuber Österreich über das Thema aus. Die Aufforderung stößt dort auf wenig Verständnis. Auch die Sichtbarkeit aller Empfänger sorgt für Unmut. Vor allem Hobby-Youtuber sind jetzt verunsichert. Vor allem, weil laut KommAustria, nahezu alle gängigen Youtube-Formate anmeldepflichtig wären.
Erste Reaktion auf das Mail
Roman Vilgut