Fast ein Jahr arbeitet Cedomir C. als Koch in einer Wiener Pizzeria 60 Stunden in der Woche. Dann brach er zusammen und wurde im Krankenstand gekündigt. Die Arbeiterkammer - sie ging für den Mann vor Gericht - bringt diesen Fall nun an die Öffentlichkeit. Vor Gericht bestritt der ehemalige Chef des Kochs die überlangen Arbeitszeiten und behauptete, der Arbeitnehmer habe privat viel Zeit im Lokal verbracht. Die AK erkämpfte für Cedomir C. 9.100 Euro Nachzahlung unter anderem für Lohn, Überstunden und Urlaub.

"Täglich 10 Stunden von Montag bis Samstag – das wurde Cedomir C. zu viel", berichtet die AK in einer Aussendung. "Als er in die Apotheke ging, um seinen Blutdruck zu messen, brach er zusammen und ging darauf in Krankenstand – worauf er gekündigt wurde."

Bezahlt worden sei Cedomir C. täglich in bar: Erst 70 Euro, dann nur mehr 40 Euro. "Als Begründung gab der Geschäftsführer an, dass er jetzt weniger Geld habe, weil er zwei Servierkräfte anstellen musste. Das deckte nicht den kollektivvertraglichen Mindestlohn ab, geschweige denn die regelmäßigen Überstunden: 173 blieb der Dienstgeber dem Koch schuldig." Cedomir C. wandte sich an die AK.

Gericht entschied für den Koch

Vor Gericht habe der Geschäftsführer vorgebracht, dass Cedomir C. nur von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 20 Uhr gearbeitet habe. Dabei waren alleine die Öffnungszeiten der Pizzeria von 11 bis 15 und von 18 bis 22 Uhr, Vor- und Nacharbeiten noch nicht mitgerechnet. Cedomir C. forderte mithilfe der AK auch Urlaubsersatzleistung ein, weil er für insgesamt 13 arbeitsfreie Tage einfach nicht bezahlt worden war.

Zudem behauptete der Dienstgeber, so die AK, dass Cedomir C. unentschuldigt nicht mehr zum Dienst erschienen sei. "Dabei konnte Cedomir C. seine fristgerecht übermittelte Krankmeldung ebenso vor Gericht vorlegen, wie ein Kündigungsschreiben durch den Dienstgeber, also noch ein Beweis, dass kein unberechtigter Austritt durch den Dienstnehmer vorlag." Der Dienstgeber wollte sich im Nachhinein die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zurückholen und von den Forderungen abziehen. Das Gericht entschied für Cedomir C. und sprach dem Koch insgesamt 9.100 Euro zu.