Befristete Zeit für die Jobsuche und der Verzicht auf den Vorrang für deutsche Arbeitskräfte - das sind Maßnahmen, mit denen ausländischen Fachkräften das Arbeiten in Deutschland schmackhaft gemacht werden soll. Doch vieles, was SPD und Teile der Opposition fordern, fehlt in den Eckpunkten für ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz, die derzeit regierungsintern abgestimmt werden: Ein Punktesystem zur Einstufung ausländischer Fachkräfte ist darin ebensowenig enthalten wie die Möglichkeit eines "Spurwechsels". Ein Überblick:

Was hat es mit dem "Spurwechsel" auf sich?

Geduldete Ausländer können unter bestimmten Umständen in Deutschland arbeiten - müssen das Land aber verlassen, wenn ihre Duldung ausläuft. Oft haben sie sich dann aber schon gut integriert, und verfügen über einen Arbeitsplatz. Ihnen wollen auch Politiker von CDU und SPD eine Bleibeperspektive geben. Die Sozialdemokraten wollen dies in das Fachkräftegesetz aufnehmen.

Viel Hoffnung kann sich die SPD aber nicht machen: Denn Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht den "Spurwechsel" mit Zurückhaltung. Es solle grundsätzlich bei der Zweiteilung zwischen humanitärer Zuwanderung und den Arbeitskräften bleiben. Aus der Unionsfraktion kommt ein klares Nein.

Worum geht es beim Punktesystem?

Beim Punktesystem werden potenzielle Zuwanderer nach bestimmten Kriterien eingestuft. Bei dem Verfahren, wie es etwa in Kanada angewandt wird, spielen Alter, Qualifikation, Sprachkenntnisse und das Herkunftsland eine Rolle. Die SPD befürwortet ein solches System, die Union lehnt es bisher ab. Deswegen gibt es kaum Chancen, dass es ins Gesetz aufgenommen wird.

Unter welchen Bedingungen sollen Ausländer künftig in Deutschland arbeiten können?

Wer als ausländische Fachkraft oder Hochschulabsolvent einen Arbeitsplatz vorweisen kann, soll dem geplanten Zuwanderungsgesetz zufolge in jedem Beruf arbeiten können, zu dem ihm seine Qualifikation befähigt - soweit diese hier anerkannt ist. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe, in denen Fachkräfte händeringend gesucht werden.

Außerdem wird auf die Vorrangprüfung verzichtet: Bisher muss immer erst geschaut werden, ob nicht ein deutscher Bewerber für den Job infrage kommt. Allerdings hält sich die Regierung hier eine Hintertür offen: Zum Schutz der deutschen Arbeitnehmer wird es die Möglichkeit geben, die Vorrangprüfung beizubehalten oder kurzfristig wieder einzuführen.

Welche Möglichkeiten der Jobsuche sollen Fachkräfte in Deutschland bekommen?

Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und Hochschulabsolventen sollen nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job entsprechend ihrer Qualifikation zu suchen. Sozialleistungen sollen sie in dieser Zeit nicht beziehen können. Die Jobsuchenden müssen so gut Deutsch sprechen, wie es für eine Tätigkeit ihrer Qualifikation erforderlich ist. Zur Sicherung des Lebensunterhalts während der zeitlich befristeten Suche dürfen sie auch einen Job annehmen, der unterhalb ihrer Qualifikation liegt.

Welche Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung sollen Ausländer in Deutschland bekommen?

Viele Ausländer haben einen Berufsabschluss, der hierzulande nicht anerkannt wird. Sie haben schon jetzt die Möglichkeit, einen entsprechenden Abschluss für Deutschland nachzuholen. Es soll nun geprüft werden, inwieweit diese Möglichkeit ausgebaut werden kann. Dort, wo die Anerkennung eines Abschlusses infrage kommt, soll dies schnell und unkompliziert geprüft werden.

Um der wachsenden Zahl offener Ausbildungsplätze zu begegnen, sollen außerdem die Möglichkeiten des Zugangs zur Berufsausbildung verbessert werden. Wie dies genau aussehen soll, steht aber ebenfalls noch nicht fest.

Wie will die Regierung um Fachkräfte in Mangelberufen werben?

Im Rahmen einer Werbestrategie sollen Unternehmen in ausgewählten Ländern dabei unterstützt werden, gezielt für den deutschen Arbeitsmarkt auszubilden. Das offizielle Informationsportal "www.make-it-in-germany.com" soll zu einem Dachportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland ausgebaut werden.