Die EU-Kommission zerrt Griechenland, Irland und Rumänien wegen mangelhafter Geldwäschevorschriften vor den Europäischen Gerichtshof. Die drei Länder hätten entsprechende EU-Regeln nicht in nationales Recht umgesetzt, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Griechenland und Rumänien hätten die Vorgaben dabei bisher komplett missachtet, Irland habe nur einen sehr geringen Teil umgesetzt.

Das oberste EU-Gericht kann im äußersten Fall hohe Geldstrafen gegen die betroffenen Länder verhängen. "Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben negative Auswirkungen für die gesamte EU", sagte die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova. "Geld, das in einem Land gewaschen wird, kann für kriminelle Machenschaften in einem anderen Land verwendet werden, und leider ist dies auch häufig der Fall. Deshalb fordern wir, dass alle Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche ergreifen und damit Kriminellen und Terroristen auch die finanzielle Grundlage entziehen."

Wirtschaftlicher Eigentümer

Die EU-Staaten hatten bis zum 26. Juni 2017 Zeit, die sogenannte vierte Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Darauf hatten sie sich zuvor verständigt. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass Unternehmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer klar kenntlich machen müssen und dass die Behörden der EU-Staaten leichter Informationen untereinander austauschen können.

Mittlerweile haben sich EU-Staaten und Europaparlament bereits auf eine fünfte Geldwäscherichtlinie geeinigt, die bis Jänner 2020 umgesetzt werden muss. Dabei sollen unter anderem zentrale Bankkontenregister eingerichtet und die Terrorfinanzierung mit virtuellen Währungen und Prepaid-Karten erschwert werden.