- Edelstahlkartell (laufendes Verfahren):

Startpunkt waren Hausdurchsuchungen am 26. November 2015. Für die Voest, die als Kronzeuge straffrei ausgeht, ist der Fall zwar weitgehend abgeschlossen. Offen ist das Verfahren allerdings noch, da die deutschen Behörden erst mit sechs Unternehmen eine Einigung erzielt haben, gegen vier weitere wird noch ermittelt. Bisher wurden Bußgelder in Höhe von rund 205 Mio. Euro verhängt. Ebenfalls noch festzustellen sind die finanziellen Schäden, die Kunden durch die Preisabsprachen innerhalb der Branche entstanden sind.

- Grobblechkartell (offenes Verfahren):

Das deutsche Kartellamt ermittelt gegen Stahlproduzenten wegen kartellrechtswidriger Absprachen und hat am 12. September 2017 auch in den Geschäftsräumen der voestalpine in Linz eine Razzia vorgenommen. Bisher hat die Behörde noch keine weiteren Details veröffentlicht.

- Schienenkartell (abgeschlossenes Verfahren):

In diesem Fall ging es um illegale Preisabsprachen von mehreren Unternehmen im Schienen- und Bahnoberbaumaterialbereich am deutschen Markt. Die voestalpine stellte sich (2011 bis 2013) bei der Aufdeckung und Aufarbeitung des Kartells als Kronzeuge zur Verfügung. Die Gesamtsumme der Strafgelder betrug 14,9 Mio. Euro - 8,5 Mio. Euro wegen Kartellvergehen gegen die Deutsche Bahn, 6,4 Mio. Euro wegen Vergehen gegen Privatbahnen.

Darin nicht enthalten sind Schadenersatzzahlungen. Die voestalpine hat laut Eigenangaben bereits eine Wiedergutmachung an die Deutsche Bahn geleistet. Zahlungen an die Kunden auf dem sogenannten Privatmarkt seien teilweise erfolgt und teilweise noch in Verhandlung.

- Spannstahlkartell (abgeschlossenes Verfahren):

Am 30. Juni 2010 verhängte die Europäische Kommission gegen 17 Spannstahlhersteller wegen des Verstoßes gegen EU-Kartellrecht ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 518,5 Mio. Euro. Der Vorwurf lautete, die beteiligten Unternehmen, darunter auch die voestalpine, hätten 18 Jahre lang (1984 bis 2002) europaweit einzelne Lieferquoten und Preise festgesetzt, Abnehmer untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht.

Die voestalpine klagte auf Nichtigkeit der Entscheidung der Europäischen Kommission, die für den Konzern eine Strafe von 22 Mio. Euro vorsah. Der Klage wurde am 15. Juli 2015 den Konzernangaben zufolge teilweise stattgegeben. Das Bußgeld sei auf 7,5 Mio. Euro herabgesetzt worden.

- Autokartell (Verfahren eingestellt):

Mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 hat das deutsche Bundeskartellamt die Ermittlungen gegen die voestalpine Deutschland GmbH wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen im Bereich von Stahllieferungen an die deutsche Autoindustrie eingestellt. Am 28. Februar 2013 hatten die Kartellwächter Hausdurchsuchungen unter anderem bei der voestalpine Deutschland GmbH durchgeführt.