Das EU-Parlament drängt auf härtere Maßnahmen, um der illegalen Manipulation von Kilometerzählern und der Täuschung von Gebrauchtwagenkäufern ein Ende zu setzen. Untersuchungen zufolge wurde beim grenzüberschreitenden Verkauf von Fahrzeugen bei 30 bis 50 Prozent der importierten Gebrauchtwagen der Kilometerstand verändert. Bei Inlandsverkäufen sollen 5 bis 12 Prozent der Tachos manipuliert sein.

Das Zurückdrehen des Tachos führt beim Verkauf zu einer unlauteren Wertsteigerung des Autos von im Durchschnitt 2.000 bis 5.000 Euro. Schätzungen zufolge beläuft sich der Schaden in Europa auf etwa 5,6 bis 9,6 Milliarden Euro pro Jahr und betrifft Gebrauchtwagenhändler, Leasing-Firmen, Versicherungen, Hersteller und Verbraucher. Für die Verbraucher entstehen Kosten nicht nur deshalb, weil sie beim Kauf mehr bezahlen, als das Auto wert ist, sondern auch, weil sie in der Folge mit unerwarteten Wartungs- und Reparaturkosten konfrontiert sind.

Tacho-Datenbank

Das EU-Parlament fordert deshalb strengere Regeln und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. So soll etwa eine europäische Datenbank eingerichtet werden, in der die Kilometerstanddaten aller Autos in der EU erfasst werden. Als Vorbilder werden von den EU-Abgeordneten "Car-Pass" in Belgien und "Nationale AutoPas" in den Niederlanden genannt. Die regelmäßige Erfassung der Kilometerstände von Autos soll im Rahmen der gängigen technischen Überprüfungen erfolgen.

Tachomanipulation soll darüber hinaus EU-weit als Straftat eingestuft werden. Derzeit sind Manipulationen in 25 Mitgliedstaaten verboten, die Sanktionen variieren. Auch die Autohersteller will man in die Pflicht nehmen. Neue Autos sollen künftig von den Produzenten mit manipulationssicheren technologischen Lösungen ausgestattet werden.

In Österreich gibt es übrigens bereits Maßnahmen gegen Tachobetrug. Seit September 2016 wird bei der regelmäßigen Fahrzeugüberprüfung - Stichwort "Pickerl" - der aktuelle Kilometerstand und der Kilometerstand der letzten Überprüfung abgespeichert. Für Manipulationen am Kilometerzähler gibt es Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro.