Der Europäische Gerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Es geht um die umstrittenen Investorenschutz-Abkommen, die bei den Handelsverträgen Ceta und TTIP für viel Aufregung gesorgt haben. Sie beinhalten geheime Schiedsgerichte, die Millionenstrafen gegen Staaten verhängen können. Die öffentliche Aufregung veranlasste die EU bei Ceta einen öffentlichen Gerichtshof mit Berufungsinstanz einzuführen.

In der Diskussion untergegangen ist die Tatsache, dass solche Abkommen bereits dutzendfach existieren. Österreich hat über 60 solcher Vereinbarungen, auch mit EU-Mitgliedern, meist aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Österreichs oder des jeweiligen Landes. Über 200 solcher Abkommen zwischen EU-Staaten sind derzeit in Kraft.

Und genau um so einen Vertrag zwischen zwei EU-Mitgliedern geht es in dem aktuellen Urteil des EuGH. Denn nach dem Beitritt der Slowakei zur EU hat das Land privaten Versicherungsunternehmen den Einstieg in die Krankenversicherung erlaubt. Zwei Jahre später machte die Regierung in Bratislava die Liberalisierung zum Teil Rückgängig. Eine niederländische Versicherung klagte daraufhin unter Berufung auf ein Investorenschutzabkommen zwischen den Niederlande und der Slowakei aus dem Jahr 1993. Das geheime Schiedsgericht verurteilte die Slowakei auf Schadenersatz in Höhe von 22,1 Millionen Euro.

Slowakei wehrte sich

Daraufhin ging die Slowakei den Instanzenweg bis zum EuGH, der nun Urteilte, dass diese Schiedsgerichte innerhalb des Unionsraum mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sind. Sie würden die Autonomie des Unionsrechts verletzen, das Vorrang for dem Recht des Mitgliedstaates hat. Zahlreiche EU-Mitglieder wie Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Italien oder Polen hatten die Klage der Slowakei unterstützt und begrüßen daher dieses Urteil. Österreich hatte sich in dem Fall allerdings aufseiten der Niederlande und des geheimen Schiedsgerichts gestellt.

Für die NGO Attac ist dieses Urteil der Beginn des Endes der Sonderklagerechte für Konzerne in der EU. Attac fordert alle EU-Länder auf, nicht nur die EU-internen Investitionsverträge, die ISDS enthalten, zu kündigen. Die Regierungen sollen sich endlich grundsätzlich von diesen Sonderklagerechten für Konzerne verabschieden.

Auch die EU-Abgeordnete der SPÖ, Karoline Graswander-Hainz, begrüßt die Entscheidung: vereinbar. Es scheint, dass das alte ISDS (Investor-to-state-dispute-settlement) – also private, intransparente Schiedsgerichte - innerhalb der Europäischen Union ausgedient haben. Die Mitgliedstaaten müssen diese Entscheidung nun rasch umsetzten. Das heißt, dass die in den BIT-Abkommen enthaltenen Klauseln geändert oder überhaupt beenden werden müssen. Andernfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren, die teure Strafzahlungen für die EU-Staaten zur Folge haben könnten."