Ab Juli dieses Jahres soll es einfacher werden, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Für die sogenannte „Arbeitnehmerveranlagung“, vulgo „Steuerausgleich“, ist unter bestimmten Voraussetzungen kein eigener Antrag mehr notwendig. Diese antragslose Veranlagung wurde bereits mit der letzten Steuerreform beschlossen und kommt jetzt zum Tragen.