Ab Juli dieses Jahres soll es einfacher werden, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Für die sogenannte „Arbeitnehmerveranlagung“, vulgo „Steuerausgleich“, ist unter bestimmten Voraussetzungen kein eigener Antrag mehr notwendig. Diese antragslose Veranlagung wurde bereits mit der letzten Steuerreform beschlossen und kommt jetzt zum Tragen.
Arbeitnehmerveranlagung
Ab Juli gibt es den automatischen Steuerausgleich
Mit 2017 ändert sich einiges bei der Arbeitnehmerveranlagung. In einigen Fällen muss gar kein Antrag mehr gestellt werden. Für wen das gilt und für wen nicht - hier die wichtigsten Antworten.
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