Wie eine Sprecherin der EU-Kommission erklärt, sei die Erklärung am Mittwochabend an die EU-Mitgliedstaaten hinaus gegangen und wird jetzt auf technischer Ebene diskutiert.

Nächste Woche sollen sich die EU-Botschafter mit der Erklärung und mit dem CETA-Abkommen befassen und dann der EU-Handelsministerrat am 18. Oktober in Luxemburg. Planmäßig soll CETA beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober in Brüssel unterzeichnet werden.

Kritiker sehen "keine neuen Inhalte"

Die Zusatzerklärung soll auf Bedenken der österreichischen Regierung eingehen. Offiziell wird zu den Inhalten noch nicht Stellung genommen, der Text kursiert jedoch bereits und wird von Kritikern bereits jetzt als "eher inhaltsleer" klassifiziert. Man wolle daran erinnern, "dass Kanada und die EU die Bedeutung des staatlichen Regulierungsrechts im öffentlichen Interesse anerkennen und das im Abkommen verankert haben", heißt es zu Beginn. Das Recht der Regierungen, "öffentliche Dienstleistungen auf allen Ebenen bereitzustellen und zu unterstützen", wird bekräftigt. Hervorgehoben werden hier vor allem die Bereiche Gesundheit, Bildung, Soziales, Wohnen und Wasserversorgung. "Kanada oder die EU und ihre Mitgliedsstaaten werden nicht dazu verpflichtet, die kommerzielle Nutzung von Wasser gegen ihren Willen zu erlauben", so einer weitere Formulierung. "Arbeitsrechtliche und Umweltstandards dürfen nicht für Investitionen unterlaufen werden."

Vorläufig keine Schiedsgerichte

Zum Investorenschutz wird festgehalten, dass Ceta nicht dazu führen werde, ausländische Investoren besser zu stellen. Auch wird das staatliche Regulierungsrecht noch einmal betont. Die Vertragsparteien können demnach das Schutzniveau insbesondere für Gesundheit, Sicherheit, Konsumenten, Arbeits- und Umweltschutz nach eigenem Ermessen festlegen. Auch das Vorsorgeprinzip kann weiterhin angewendet werden. Ebenfalls schon im Abkommen steht, dass es weiterhin den Regierungen obliegt, öffentliche Dienstleistungen nach ihren Wünschen zu organisieren und kein Zwang zu Privatisierungen besteht.

Was nicht in der Erklärung steht, aber seit Mai fix ist: Dass die Schiedsgericht von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind.

Juncker hatte am Mittwoch nach einem Treffen mit Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in Straßburg erklärt: "Es gibt keine grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Kommission." Die Erklärung entspreche der Erwartungshaltung Österreichs, etwa dass die Daseinsvorsorge und die Wasserversorgung von CETA nicht betroffen sei und Ähnliches, sagte Juncker.

Österreich prüft Erklärung

Die Erklärung werde im EU-Amtsblatt veröffentlicht, sagte Juncker. Damit sei klar, dass sie auch verbindlich sei. Dann stünde der Unterzeichnung von CETA beim EU-Kanada-Gipfel Ende Oktober nichts im Weg, sagte Juncker. Kern kündigte an, er werde den Text prüfen und noch das SPÖ-Präsidium mit dem Ergebnis befassen.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zusatzerklärung zum umstrittenen Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) wird derzeit von Österreich geprüft. "Wir analysieren und prüfen den Text derzeit", hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage aus dem Bundeskanzleramt.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte am Mittwoch bei einem Treffen mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf einer rechtsverbindlichen Erklärung bestanden. Sie soll den Bedenken Österreichs Rechnung tragen.

So verlangte Kern etwa, dass das österreichische Parlament die finale Entscheidung über die Schiedsgerichte und den Investorenschutz hat. Kern forderte außerdem Klarstellungen zu Privatisierungen und den Schutz der Daseinsvorsorge in Hinblick auf eine Negativliste von geschützten öffentlichen Dienstleistungen im CETA-Abkommen.